Einer der größten Mehrmarkenhändler im Osten Deutschlands steckt in der Krise. Die Autohaus Gotthard König GmbH hat Anfang September 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt, ein vorläufiges Insolvenzverfahren zu eröffnen. Den gleichen Schritt ging die hundertprozentige Tochter Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow. Zusammen beschäftigen beide Firmen rund 1.200 Menschen an 84 Standorten.

Verfahren und Ziel

Das Gericht ordnete das vorläufige Verfahren an. Für beide Gesellschaften setzte es den Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als vorläufigen Verwalter ein. Eine Eigenverwaltung, bei der die bisherige Geschäftsführung das Ruder behält, liegt damit nicht vor. Der Verwalter soll das Unternehmen vielmehr sanieren und den Betrieb weiterführen.

In dieser Phase prüft der Verwalter die Vermögenslage und sichert den laufenden Geschäftsbetrieb. Zugleich erarbeitet er ein Konzept, das über die Zukunft der Firmen entscheidet. Ob Standorte und Stellen langfristig bestehen bleiben, hängt davon ab, ob sich das Geschäft danach wirtschaftlich trägt.

Bei der Antragstellung sollen fällige Verbindlichkeiten oberhalb von 200 Millionen Euro aufgelaufen sein. Zum Umsatz liegen keine Angaben vor. Eine frühere Insolvenz des Unternehmens ist nicht bekannt.

Gründe für die Zahlungsunfähigkeit

Die Firma stellte ihre Zahlungen ein, nachdem mehrere Belastungen zusammengekommen waren. Der Umstieg auf Elektroautos verändert das Geschäft des Handels grundlegend. Der Absatz neuer Fahrzeuge stagniert, und neue Anbieter drängen auf den Markt. Zusätzlich könnte der rasche Ausbau auf mehr als 80 Filialen die Organisation überfordert haben. Zuletzt scheiterte der Versuch, sich außergerichtlich mit Gesellschaftern, Kreditgebern und Herstellerpartnern zu einigen.

Gotthard König gründete das Unternehmen 1966 als freie Werkstatt in West-Berlin. Heute verkauft die Gruppe Fahrzeuge der Marken Renault und Dacia sowie Citroën, Jeep, Fiat und Opel. Ihre Filialen reichen von Mecklenburg-Vorpommern im Norden bis nach Thüringen, dazu kommen Standorte in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Berlin.

Folgen für Beschäftigte und Kunden

Der Betrieb läuft vorerst unverändert weiter. Verkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und Service stehen an allen Standorten zur Verfügung.

Die Beschäftigten müssen nicht um ihr Geld bangen. Die Gehälter für August 2026 sichert das Insolvenzgeld rückwirkend ab. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für bis zu drei Monate vor der Antragstellung die Nettolöhne. Auch die laufenden Löhne sind gesetzlich geschützt.

Schwieriger ist die Lage für Kunden, die schon angezahlt haben. Sie warten teils noch auf ihr Fahrzeug, so etwa eine Kundin aus Oranienburg, die ihr Auto bezahlt hat, aber nicht erhalten hat. Gemeinsam mit den Herstellerpartnern will die Gruppe für solche Fälle individuelle Lösungen finden.

Gespräche mit Herstellern und Gläubigern

Die Verantwortlichen führen Gespräche mit Renault, Stellantis und den finanzierenden Banken. Sie wollen klären, wie die Zusammenarbeit während und nach dem Verfahren weitergeht. Das Ziel lautet, möglichst viele Filialen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Zur Mitsprache der Gläubiger bildete sich ein vorläufiger Gläubigerausschuss. In diesem Gremium sitzen Vertreter von Renault, der Stellantis Bank, der Bundesagentur für Arbeit und von Euler Hermes. Der Ausschuss begleitet den Verwalter und nimmt Einfluss auf wichtige Weichenstellungen im Verfahren.

Weitere aktuelle Unternehmensinsolvenzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht der aktuellen Insolvenzen.

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