Am Landesgericht Feldkirch hat am 5. Oktober 2026 das Konkursverfahren über die BA24 Handel und Transporte GmbH begonnen. Ein Gläubiger der öffentlichen Hand hatte den Antrag gestellt, weil das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen konnte. Die Geschäftsführung selbst reichte keinen Sanierungsantrag ein. Bis zu 15 Dienstnehmer sind von der Pleite betroffen.
Ein junges Unternehmen aus Mäder
Die Gesellschaft hat ihren Sitz an der Industriestraße 3 in Mäder im Vorarlberger Rheintal. Sie entstand 2020 und bewegte sich in drei Geschäftsfeldern: Güterbeförderung auf der Straße, Einzelhandel mit Waren verschiedener Art und Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 Tonnen. Weitere Standorte sind nicht bekannt. Zum Umsatz liegen keine Angaben vor. Frühere Insolvenzen der Firma sind ebenfalls nicht bekannt.
Das Landesgericht führt das Verfahren unter der Geschäftszahl 13 S 68/26v. Als Insolvenzverwalterin bestellte es die Rechtsanwältin Mag. Nuschine Messner. Ihr Stellvertreter ist Mag. Lukas Pfefferkorn.
Schulden deutlich vor dem Vermögen
Die vorläufigen Verbindlichkeiten betragen nach derzeitigem Stand rund 85.000 Euro. Andere Berechnungen nennen bis zu 111.000 Euro gegenüber etwa zehn Gläubigern. Das Vermögen fällt dagegen offenbar gering aus. Das Vermögensverzeichnis weist nur geringfügige Aktiva aus. Wie viel die vorhandenen Gegenstände tatsächlich wert sind, muss die Verwalterin erst ermitteln.
Warum die GmbH zahlungsunfähig wurde, ist bislang nicht im Detail geklärt. Die Ursachen prüft die Verwalterin im Lauf des Verfahrens. Fest steht nur, dass die Zahlungsunfähigkeit zum Antrag des Gläubigers führte.
Offene Fragen für Beschäftigte und Gläubiger
Unklar ist, ob der Betrieb weiterläuft oder schließt. Darüber entscheidet die Verwalterin. Sie prüft dafür, ob eine Fortführung wirtschaftlich vertretbar ist. Reicht das Geld nicht, schließt sie das Unternehmen und verwertet das Vermögen. Ein Sanierungsplan, der den Betrieb über eine Quote an die Gläubiger retten könnte, liegt nicht vor.
Für die rund 15 Beschäftigten geht es um ihre Arbeitsplätze und um offene Ansprüche. In Österreich können Dienstnehmer bei einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ausstehende Entgelte über das Insolvenzentgelt geltend machen. Dieses zahlt ein eigener Fonds. Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, ist in der Meldung nicht angegeben.
Gläubiger haben noch bis zum 2. November 2026 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Das geht über den KSV1870. Wer die Frist verstreichen lässt, kann seine Forderung später nur mit Nachteilen einbringen.
Am 16. November 2026 um 10:00 Uhr findet am Landesgericht Feldkirch die Prüfungstagsatzung statt, verbunden mit der Berichtstagsatzung. Dort werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Die Verwalterin legt dabei dar, wie es um das Unternehmen steht und wie das Verfahren weitergehen soll. Erst dann zeichnet sich ab, ob die Gläubiger mit einer Zahlung rechnen können. Bei geringen Aktiva fällt die Quote oft niedrig aus, zumal die Kosten des Verfahrens vorab aus der Masse beglichen werden. Wie hoch sie hier liegt, lässt sich derzeit nicht sagen.
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