Ein Immobilienfonds aus München ist an einem leeren Bürogebäude in den USA gescheitert. Das Amtsgericht München ordnete am 2. September 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit Sicherungsmaßnahmen an. Betroffen ist der Fonds Club Deal Boston II der Deutsche Finance Gruppe mit 1.187 Anlegern.

Anleger schon im August gewarnt

Die Geschäftsführung hatte die Investoren bereits am 12. August 2026 informiert. Sie kündigte an, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Das Gericht führt die Sache unter dem Geschäftszeichen 1542 IN 3086/26. Es bestellte einen vorläufigen Insolvenzverwalter, dessen Name nicht bekannt ist.

Ein vorläufiges Verfahren dient dazu, das Vermögen eines zahlungsunfähigen Unternehmens zu sichern. Der Verwalter prüft in dieser Phase, ob genug Masse für ein reguläres Verfahren vorhanden ist. Das Gericht entscheidet danach über die Eröffnung.

Der Fonds war ein geschlossener Publikumsfonds. Er bot 2021 Beteiligungen an und sammelte etwa 58 Millionen US-Dollar Eigenkapital ein. Anleger mussten mindestens 25.000 US-Dollar einzahlen. Das Geld floss mittelbar in ein Bürogebäude mit Laborflächen in Somerville im US-Bundesstaat Massachusetts.

Leerstand, gescheiterter Verkauf und hohe Kosten

Die Immobilie steht weitgehend leer. Der Fonds nimmt dadurch keine ausreichenden Mieten ein. Gleichzeitig laufen die Finanzierungskosten weiter und belasten ihn.

Einen Ausweg sollte ein Verkauf bieten. Er platzte, weil der Käufer die Finanzierung nicht auf die Beine stellte. Der Wert eines einzelnen Anteils, der Nettoinventarwert, fiel im Geschäftsjahr 2024 spürbar. Schon der Jahresabschluss für 2024 wies auf erhebliche Unsicherheiten bei der Fortführung hin.

Zur Zahl der Beschäftigten und zu Lieferanten liegen keine Angaben vor.

Was Anlegern jetzt droht

Für die Investoren sieht es düster aus. Ihnen droht der komplette Verlust ihres Einsatzes. Nennenswerte Rückflüsse erwartet derzeit niemand.

Als Kommanditisten stehen sie rechtlich nicht auf einer Stufe mit gewöhnlichen Gläubigern. Ihre Einlage zählt nicht als normale Insolvenzforderung.

Erwogen wird, das Objekt der kreditgebenden Bank zu überlassen. Nach US-Recht kann ein Schuldner eine Immobilie dem Kreditgeber übereignen, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Deckt der Wert des Gebäudes die Schulden nicht, bleibt für die Anleger nichts übrig.

Betroffene können prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatz wegen Fehlern bei Beratung oder Prospekt zusteht. Ob solche Ansprüche Erfolg haben, hängt vom Einzelfall ab.

Auch die Verwaltungsgesellschaft steht unter Aufsicht

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft DF Deutsche Finance Investment GmbH aus München steht im Visier der Finanzaufsicht. Die BaFin prüft das Unternehmen und entsandte einen Sonderbeauftragten.

Der Schwesterfonds Boston III aus derselben Gruppe befindet sich seit Juli 2026 in Liquidation. Dabei wickelt der Fonds seine Geschäfte ab und verwertet sein Vermögen, um Verbindlichkeiten zu begleichen.

Weitere Insolvenzfälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht Aktuelle Insolvenzen.

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