Das Internationale Mühlenmuseum in Gifhorn öffnet weiter seine Tore, doch hinter den Kulissen kämpft die Betreibergesellschaft ums Überleben. Die V&T Int. Mühlenmuseum GmbH stellte im Dezember 2025 beim Amtsgericht Gifhorn einen Insolvenzantrag. Das Ziel des Verfahrens ist die Sanierung des Unternehmens.

Sanierung unter bisheriger Geschäftsführung

Als vorläufiger Insolvenzverwalter agiert Prof. Dr. Volker Römermann aus Hannover. Die Geschäftsführer Hargewine Tondo und Dr. Kifle Tondo bleiben im Amt. Das Verfahren soll die Gesellschaft wirtschaftlich stabilisieren und entschulden. Zugleich soll es das Museum sichern und weiterentwickeln.

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter prüft in der Anfangsphase die Lage des Unternehmens und wahrt das Vermögen im Interesse der Gläubiger. Er verschafft sich außerdem einen Überblick darüber, ob ein Betrieb fortgeführt werden kann. Im Gifhorner Fall fiel dieses Urteil positiv aus. Der Verwalter hält den vorgelegten Geschäftsplan für plausibel und realistisch. Die Prognose geht von einer liquiden Fortführung bis mindestens November 2026 aus.

Saisonale Engpässe und zu viel Personal

Als Ursachen nennt das Verfahren saisonal bedingte Liquiditätsengpässe. Ein Museum mit starkem Ausflugsgeschäft erzielt seine Einnahmen vor allem in der Hauptsaison, während die Kosten das ganze Jahr über laufen. Nach Einschätzung des Verwalters trug zudem ein überhöhter Personalbestand wesentlich zur Schieflage bei. Das gilt besonders für die Nebensaison.

Die Gesellschaft hat darauf reagiert und die Zahl der Vollzeitstellen von 34 auf 21 verringert. Aushilfen setzt sie nur noch nach Bedarf ein. Zuvor hatte das Museum einen festen Stamm von rund 70 Aushilfen beschäftigt.

Gegen die ausgesprochenen Kündigungen gingen drei bis vier Kündigungsschutzklagen ein. Mit solchen Klagen lassen Beschäftigte vor dem Arbeitsgericht prüfen, ob eine Kündigung rechtmäßig war.

Gläubiger und offene Schritte

Die Gläubiger meldeten ihre Forderungen bis zum 7. Mai 2026 an. Sie bewegen sich bislang im fünfstelligen Euro-Bereich. Das Amtsgericht Gifhorn hatte den Prüftermin für den 27. Mai 2026 angesetzt. Dabei werden die angemeldeten Forderungen erörtert und festgestellt.

Als Nächstes schreibt die Gesellschaft ihren Geschäftsplan fort und klärt, wie sie die Gläubiger befriedigen kann. Die Sanierung soll durch einen strategischen Neustart gelingen. Von einer Investorensuche ist dabei nicht ausdrücklich die Rede.

Strafanzeige gegen die Stadt

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt ein Vorgang aus dem Umfeld des Museums. Etwa einen Monat vor der Einleitung des Verfahrens erstattete jemand Strafanzeige gegen die Stadt Gifhorn. Sie betrifft den Betrieb und die Instandsetzung des Museums. Die Vorwürfe lauten auf Verstöße gegen Vergabe-, Haushalts- und Kommunalrecht.

Die Stadt prüft die Anschuldigungen und hat dazu ein externes Anwaltsbüro eingeschaltet. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ein politischer Ausschuss zum Mühlenmuseum tagte mehrfach und ließ sich vom Insolvenzverwalter über den Stand berichten.

Weitere Insolvenzfälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht Aktuelle Insolvenzen.

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