Das Landesgericht Feldkirch hat am 16. Oktober 2026 das Konkursverfahren über die Müller Wohnbau GmbH eröffnet. Die Gesellschaft hatte den Antrag selbst gestellt. Damit steht ein Anbieter im Geschäfts- und Wohnungsbau vor der Abwicklung seiner finanziellen Verhältnisse unter gerichtlicher Aufsicht.
Das Verfahren im Überblick
Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Badstraße 23 in Altach. Im Firmenbuch ist es mit der Nummer 065301g eingetragen, die europäische Kennung lautet ATBRA.065301-000. Beim Gericht läuft die Sache als Akt 14 S 61/26x.
Zur Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Dr. Eva Müller. Sie prüft nun die wirtschaftliche Lage der Firma und verwaltet das vorhandene Vermögen, die sogenannte Masse. Aus dieser Masse sollen später die Gläubiger bedient werden, soweit das Vermögen reicht.
Gläubiger müssen ihre Ansprüche bis zum 30. November 2026 anmelden. Diese Frist läuft noch. Die Insolvenzverwalterin sichtet die angemeldeten Forderungen, prüft sie und erkennt sie gegebenenfalls an. Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, riskiert, bei der Verteilung zunächst leer auszugehen.
Offene Fragen zu Zahlen und Ursachen
Über das Ausmaß der Pleite ist bislang wenig bekannt. Gesicherte Angaben zu den Schulden, zum vorhandenen Vermögen, zur Zahl der Gläubiger oder zu einer möglichen Quote liegen nicht vor. Auch die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit lassen sich auf Basis der verfügbaren Informationen nicht belastbar benennen. Zur Zahl der Beschäftigten gibt es ebenfalls keine Angaben.
Eine frühere oder alternative Firmierung lautete Karl Müller-Wohnbau GmbH. Möglicherweise handelt es sich um denselben Rechtsträger. Eine verlässliche Zuordnung setzt jedoch eine aktuelle Auskunft aus dem Firmenbuch voraus.
Was das für Käufer, Bauherren und Lieferanten bedeutet
Welche Folgen die Insolvenz für laufende Bauprojekte hat, ist derzeit offen. Das gilt für Käufer und Bauherren ebenso wie für Lieferanten und andere Geschäftspartner. Ob bestehende Verträge fortgeführt werden, entscheidet sich im Einzelfall. Die Insolvenzverwalterin prüft dazu jedes Vorhaben gesondert.
Besonders Erwerber, die bereits Anzahlungen geleistet haben, stellen sich die Frage nach ihrem Geld. Für den Bau von Wohnungen und Häusern bestehen in Österreich Schutzvorschriften, etwa das Bauträgervertragsgesetz. Es soll Zahlungen von Erwerbern absichern. Ob und in welchem Umfang diese Regeln hier greifen und ob eine Rückzahlung möglich ist, lässt sich ohne Kenntnis der einzelnen Verträge nicht pauschal sagen.
In den kommenden Wochen verschafft sich die Insolvenzverwalterin einen Überblick über Aufträge, Vermögen und Verbindlichkeiten. Erst danach zeichnet sich ab, ob Teile des Geschäfts weiterlaufen und wie viel für die Gläubiger übrig bleibt. Betroffene sollten ihre Unterlagen sichern und ihre Ansprüche fristgerecht beim Gericht anmelden.
Weitere Insolvenzfälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht Aktuelle Insolvenzen.
