Mehr als 100 Beschäftigte in Wittlich müssen um ihre Jobs bangen. Das Amtsgericht Wittlich hat am 1. Oktober 2026 einen Beschluss in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen von ProContur gefasst. Das Unternehmen fertigt individuelle Produkte aus Feinblech und Kunststoff.
Gericht korrigiert Beschlussformel
Das Gericht führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 7a IN 74/26. Knapp zwei Wochen nach dem ersten Beschluss besserte es nach: Am 14. Oktober 2026 berichtigte es einen Teil der Beschlussformel. Die Korrektur betraf die Namen der ersten beiden Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Zu diesen Mitgliedern zählt zum einen die Bundesagentur für Arbeit, für die die Agentur für Arbeit Trier auftritt. Zum anderen gehört die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG dazu, die Christian Schmitz vertritt. Wie viele Mitglieder der Ausschuss insgesamt hat, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Ein Gläubigerausschuss begleitet ein Insolvenzverfahren. Er vertritt die Interessen der Gläubiger, überwacht die Arbeit des Verwalters und wirkt bei wichtigen Entscheidungen mit. Dazu zählt etwa die Frage, ob ein Betrieb fortgeführt, verkauft oder stillgelegt wird.
Nicht bekannt ist, welche Verfahrensart das Gericht gewählt hat. Auch der Name des Insolvenzverwalters oder eines möglichen Sachwalters ist nicht mitgeteilt worden.
Das Unternehmen im Überblick
ProContur sitzt in der Belinger Straße 93 in 54516 Wittlich. Das Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich führt die GmbH unter der Nummer HRB 12090. Das Unternehmen entwickelt Systeme und Baugruppen für industrielle Anwendungen. Es beliefert unter anderem die Medizintechnik, die Elektrotechnik, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Umwelt- und Energietechnik.
Nach den vorliegenden Angaben arbeiten dort mehr als 100 Menschen. Sie alle sind von der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers betroffen.
Was die Beschäftigten jetzt erwartet
Für Arbeitnehmer in einer solchen Lage gibt es eine gesetzliche Absicherung. Fällt der Lohn wegen einer Insolvenz aus, springt das Insolvenzgeld ein. Es deckt in der Regel die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab und wird von der Arbeitsagentur gezahlt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen zunächst fort. Ob sie erhalten bleiben, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Über die Gründe der Pleite macht das vorliegende Material keine Angaben. Ebenso offen bleibt, welche Folgen sich für Kunden und Lieferanten ergeben. Auch ob eine Sanierung oder die Suche nach einem Investor geplant ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Über frühere Insolvenzen des Unternehmens liegen ebenfalls keine Informationen vor.
Wie es für den Betrieb in Wittlich weitergeht, entscheidet sich im weiteren Verfahren. Dabei dürfte der Gläubigerausschuss mit der Bundesagentur für Arbeit und der Volksbank eine wichtige Rolle spielen.
Unsere laufend aktualisierte Übersicht zu weiteren Unternehmensinsolvenzen im DACH Raum finden Sie hier: Aktuelle Insolvenzen.
