Die DR Deutsche Rücklagen GmbH steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Anleger, darunter auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, müssen nun rasch über ihre weiteren Schritte nachdenken.
Anleger sollten ihre Forderungen anmelden
Rechtsanwälte raten betroffenen Investoren dringend dazu, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle einzutragen, sobald dies möglich ist. Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hatte mit hohen Renditeversprechen Investoren angelockt und Anleihen ausgegeben. Nun stellt sich die Frage, welche Rechte und Möglichkeiten die Gläubiger haben.
Mögliche Haftung der Vermittler prüfen
Auch die Rolle der Anlagevermittler sollte genauer untersucht werden. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine anlegergerechte Beratung zu gewährleisten. Sollte diese Pflicht verletzt worden sein, könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. In bestimmten Fällen könnte sogar eine persönliche Haftung von Verantwortlichen nach § 54 KWG (Kreditwesengesetz) in Betracht kommen.