Der Liftbetreiber Heutal-Lift GmbH aus Unken im Salzburger Land ist zahlungsunfähig. Das Landesgericht Salzburg eröffnete am 29. Oktober 2026 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Den Antrag hatte das Unternehmen einen Tag zuvor, am 28. Oktober, eingebracht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 44 S 42/26i.
Verfahren und Verbindlichkeiten
Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Salzburger Rechtsanwalt Dr. Robert Bukovc. Ohne Eigenverwaltung bedeutet: Die Geschäftsführung behält nicht die Verfügungsgewalt über das Vermögen, der Verwalter übernimmt die zentrale Rolle im Verfahren. Rund 37 Gläubiger sind betroffen.
Die Verbindlichkeiten summieren sich auf etwa 1,025 Millionen Euro. Davon entfallen rund 735.000 Euro auf Banken und rund 290.000 Euro auf Lieferanten. Neben der Zahlungsunfähigkeit liegt auch eine Überschuldung vor.
Zum Vermögen zählen die Betriebsliegenschaft mit der Liftstation sowie das Betriebsvermögen. Auf der Liegenschaft lastet ein Pfandrecht. Teile des Betriebsvermögens stehen unter Eigentumsvorbehalt, gehören also noch nicht vollständig dem Unternehmen.
Das Unternehmen und die Ursachen
Die Gesellschaft ist im Firmenbuch unter der Nummer FN 297982i eingetragen und wurde 2007 gegründet. Sie betreibt Liftanlagen, Skipisten und Parkplätze. Geschäftsführer und Alleingesellschafter ist Sebastian Vitzthum. Weitere Mitarbeiter beschäftigt die Firma nicht.
Als Gründe für die Schieflage nennt der Schuldner mehrere Faktoren. Schneearme Winter ließen die Zahl der Skifahrertage sinken. Die Beschneiungsanlagen arbeiteten noch nicht voll funktionsfähig. Zeitweise war das Skigebiet aus Bayern nur eingeschränkt erreichbar. Im Sommer blieb die Auslastung gering.
Hinzu kamen gestiegene Kosten und hohe Altlasten bei Personal und Material. Zudem war die Gesamtführung nach Darstellung des Unternehmens nicht ausreichend gebündelt. Einzelne Restrukturierungs und Sanierungsmaßnahmen hatte die Firma bereits vor dem Antrag ergriffen.
Sanierungsplan und Ausblick
Das Unternehmen strebt die Fortführung an und legte dafür einen Sanierungsplan vor. Er sieht für die Gläubiger eine Quote von 20 Prozent vor. Die Auszahlung soll sich über zwei Jahre ab Annahme des Plans erstrecken.
Fünf Prozent will die Gesellschaft als Barquote binnen zwei Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung leisten. Dritte stellen dafür das Geld bereit. Die übrigen 15 Prozent sollen spätestens zwei Jahre nach der Annahme des Plans fließen.
Für die Übergangssaison 2026/2027 kalkuliert das Unternehmen ohne Skibetrieb. Bei guter Schneelage könnte der Lift dennoch öffnen. Nach Angaben des Schuldners zeigen Investoren und strategische Partner Interesse an einer Weiterführung des Liftbetriebs.
Ob die Gläubiger dem Plan zustimmen und das Gericht ihn bestätigt, entscheidet über die Zukunft der Anlage. Bis dahin führt der Insolvenzverwalter das Verfahren.
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