Der Montessori-Trägerverein Ansbach will Mitte November 2026 beim Amtsgericht Ansbach einen Insolvenzantrag stellen. Der eingetragene Verein betreibt eine Montessori-Schule und sieht sich finanziell nicht mehr in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Der Verein strebt kein klassisches Verfahren an, sondern eine Insolvenz in Eigenverwaltung.
Eigenverwaltung mit Sachwalter
Bei der Eigenverwaltung bleibt die Leitung des Unternehmens im Amt. Sie führt die Geschäfte weiter, steht aber unter Aufsicht. Im Fall des Ansbacher Vereins soll der Vorständin ein Sachwalter zur Seite gestellt werden. Dieser überwacht die wirtschaftliche Lage, prüft Zahlungen und wahrt die Interessen der Gläubiger. Anders als ein Insolvenzverwalter übernimmt er nicht selbst die Führung. Das Gericht muss den Antrag auf Eigenverwaltung prüfen und über die Anordnung entscheiden.
Der Verein verfolgt mit dem Schritt zwei Ziele. Er will einen Schuldenschnitt erreichen und zugleich liquide Mittel schaffen, um den Betrieb weiterführen zu können. Ob und in welchem Umfang Gläubiger auf Forderungen verzichten, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Dazu liegen bislang keine Angaben vor.
Neue Lerngruppen als Kostentreiber
Die Ursache der Finanznot liegt nach den vorliegenden Angaben im Wachstum der Schule. Der Trägerverein richtete jedes Jahr eine neue Lerngruppe ein, damit Kinder und Eltern ein passendes Angebot erhielten. Diese Erweiterung brachte den Verein in finanzielle Schwierigkeiten. Zahlen zu Umsatz, Schulden oder Standorten nennt der Verein nicht. Auch die Zahl der Beschäftigten ist nicht bekannt.
Gehälter zunächst gesichert
Für die Beschäftigten hat der Antrag eine unmittelbare Folge. Im Insolvenzfall sichert das Insolvenzgeld die Löhne und Gehälter für die letzten drei Monate vor dem Verfahren. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt es auf Antrag der Betroffenen. Es überbrückt die Zeit, bis ein Sanierungskonzept steht oder das Verfahren eine Perspektive eröffnet.
Der Verein hat die Betroffenen vorab einbezogen. Mitglieder, Eltern und Mitarbeiter erfuhren schon vor der Antragstellung von dem geplanten Schritt. Der Trägerverein wollte damit Klarheit schaffen, bevor das Verfahren beim Amtsgericht beginnt.
Wie es für die Schule weitergeht, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Erst nach Eingang des Antrags prüft das Gericht die Voraussetzungen und bestimmt über die Eigenverwaltung. Bis dahin läuft der Schulbetrieb nach den bisher vorliegenden Informationen weiter.
Eine laufend aktualisierte Übersicht weiterer Firmeninsolvenzen im DACH Raum finden Sie unter Aktuelle Insolvenzen.
