Der Hamburger Sozialträger verikom gGmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Hamburg ordnete am 26. Oktober 2026 Sicherungsmaßnahmen an und stellte das Vermögen der gemeinnützigen Gesellschaft unter vorläufige Verwaltung. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 67h IN 398/26. Rund 56 Beschäftigte sind betroffen.
Das Gericht setzte Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Hamburg als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Er prüft nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und sichert die vorhandenen Vermögenswerte. Ein vorläufiger Verwalter soll verhindern, dass sich die Situation während der Prüfung weiter verschlechtert. Ob das Gericht das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, steht noch nicht fest.
Förderung läuft zum Jahresende aus
Verikom betrieb Integrationszentren für Migranten und gehört seit mehr als 20 Jahren zu den Akteuren der Hamburger Migrations- und Integrationsarbeit. Finanziert wurde die Arbeit der Zentren über öffentliche Förderung. Diese Mittel enden am 31. Dezember 2026.
Eine Anschlussförderung bleibt aus, weil der Träger bei der Neuvergabe der Trägerschaft nicht zum Zug kam. Das brachte das Unternehmen in wirtschaftliche Not und führte zur Zahlungsunfähigkeit. Die Gesellschaft konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
Streit um die Neuvergabe
Die Sozialbehörde hatte im Mai 2026 angekündigt, die zwölf Hamburger Integrationszentren neu zu vergeben. Die Zuwendungsbescheide der bisherigen Träger laufen Ende des Jahres aus. Den Zuschlag erhielt ein Trägerverbund unter Federführung der SBB Kompetenz gGmbH.
Verikom zählte zum bisherigen Trägerverbund. Dieser Zusammenschluss reichte gemeinsam ein Konzept ein, kam damit aber nicht zum Zug. Die Diakonie legte Widerspruch gegen die Vergabeentscheidung ein. Auch das Spendenparlament und politische Vertreter äußerten Kritik am Verfahren. Sie befürchten Schaden für die Integrationsarbeit in der Stadt.
Ungewisse Zukunft für Beschäftigte und Ratsuchende
Für die 56 Beschäftigten sind die Arbeitsplätze gefährdet. In einem Insolvenzverfahren sichert das Insolvenzgeld in der Regel für bis zu drei Monate die ausstehenden Löhne und Gehälter. Es kommt von der Bundesagentur für Arbeit. Wie es für die Belegschaft langfristig weitergeht, hängt vom weiteren Verlauf ab.
Sorgen bestehen auch bei den Menschen, die die Zentren nutzen. Sie könnten vertraute Beratungsstrukturen verlieren, wenn Ansprechpartner wegfallen. Die Sozialbehörde strebt deshalb einen geordneten Übergang an. Am 26. Oktober 2026 kam sie zu einem Krisentreffen zusammen.
Vorgesehen ist, laufende Beratungsfälle per Formular an die neuen Träger zu übergeben. Die bisherigen Träger halten dieses Vorgehen für unzureichend. Aus ihrer Sicht lässt sich eine individuelle Beratung, die über Jahre Vertrauen aufgebaut hat, nicht auf diese Weise weitergeben.
Die nächsten Wochen entscheiden darüber, wie sich das Verfahren entwickelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss klären, ob das Vermögen der Gesellschaft für ein eröffnetes Verfahren ausreicht. Parallel läuft der Widerspruch der Diakonie gegen die Vergabe der Trägerschaft.
Eine laufend aktualisierte Übersicht weiterer Firmeninsolvenzen im DACH Raum finden Sie unter Aktuelle Insolvenzen.
