Das Amtsgericht Würzburg hat das Insolvenzverfahren über die Cannameleon GmbH eröffnet. Der Beschluss fiel am 19. Oktober 2026 um 15:15 Uhr. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen IN 236/26. Damit endet für das Unternehmen, das legale Hanf- und Cannabisprodukte vertreibt, eine mehrmonatige Phase der Ungewissheit.
Vom Antrag zur Eröffnung
Die Gesellschaft selbst stellte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Er ging am 16. Juni 2026 beim Gericht ein. Zwischen Antragseingang und Beschluss vergingen somit gut vier Monate. In dieser Zeit prüft ein Gericht üblicherweise, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt.
Im Fall Cannameleon bejahte das Gericht gleich zwei Gründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und eine Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Zu Umsatz oder Schuldenhöhe liegen keine Angaben vor.
Das Gericht bestellte die Würzburger Rechtsanwältin Andrea Wollner zur Insolvenzverwalterin. Ihre Kanzlei sitzt am Berliner Platz 12 in 97080 Würzburg. Sie verwaltet nun das Vermögen der Gesellschaft und vertritt die Interessen der Gläubiger. Das Verfahren führt das Gericht bis auf Weiteres schriftlich.
Das Unternehmen
Lukas Georg Schwarz gründete die Cannameleon GmbH 2018 in Würzburg. Der Firmensitz liegt am Marktplatz 38, 97070 Würzburg. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 14401 eingetragen. Es stellt Produkte aus Cannabis und Hanf her und verkauft sie. Dazu zählen Lebensmittel, Kosmetik, Textilien und Rauchzubehör. Vertrieben wurde über Ladengeschäfte, Internethandel, Verkaufsautomaten und Imbisswagen. Außerdem bot die Firma Dienstleistungen in Marketing, Veranstaltungen und Gestaltung an.
2019 eröffnete Cannameleon die ersten Filialen in Würzburg und Schweinfurt. Später kamen Standorte in Bamberg, Heidelberg und Karlsruhe hinzu. Wie viele Menschen das Unternehmen beschäftigt, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Fristen und Pflichten für Gläubiger
Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 1. Dezember 2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anmelden. Wer Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen besitzt, muss das der Verwalterin unverzüglich mitteilen. Gegen angemeldete Forderungen können Beteiligte bis zum 29. Dezember 2026 Widerspruch einlegen.
Schuldner der Gesellschaft dürfen nicht mehr an Cannameleon leisten. Zahlungen gehören ausschließlich an die Insolvenzverwalterin. Wer dennoch an das Unternehmen zahlt, muss unter Umständen ein zweites Mal zahlen.
Ebenfalls bis zum 29. Dezember 2026 können Gläubiger schriftlich Anträge stellen. Sie betreffen Beschlüsse über einen Gläubigerausschuss, die Wahl eines anderen Verwalters, die Fortführung des Unternehmens und besondere Rechtshandlungen. Auch die Eigenverwaltung lässt sich beantragen. Dabei bliebe die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt. Bis auf Weiteres bleibt es beim schriftlichen Verfahren.
Wie es mit den Filialen und dem Internethandel weitergeht, steht nach den vorliegenden Angaben nicht fest. Das hängt von der weiteren Arbeit der Verwalterin und den Beschlüssen der Gläubiger ab.
Eine laufend aktualisierte Übersicht weiterer Firmeninsolvenzen im DACH Raum finden Sie unter Aktuelle Insolvenzen.
