Ein seit 1825 bestehender Handwerksbetrieb aus Neuss hat Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wurde am 1. September eröffnet.
Der formale Auslöser war ein Insolvenzantrag, den ein Gesellschafter im März gestellt hatte. Hintergrund ist, dass das Unternehmen monatelang ohne aktive Geschäftsführung operierte. Der zuvor verantwortliche Geschäftsführer trat im Frühjahr zurück. Zwar wurde später ein weiterer Gesellschafter als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, doch er war offenbar nicht im Tagesgeschäft tätig.
Ohne Leitung gingen Akquise und Auftragsabwicklung zurück. Gleichzeitig liefen Fixkosten weiter; Löhne, Miete und Betriebsausgaben fielen an. Bei der Sicherung von Vermögenswerten fand der Insolvenzverwalter nur zwei Firmenfahrzeuge. Es bestehen Forderungen zahlreicher Lieferanten, die gedeckt werden müssen.
Von den zuletzt fünf Beschäftigten blieben lediglich zwei im Betrieb. Diese konnten nur begrenzte Auskünfte über vorhandenes Vermögen geben. Wegen der geringen Aktiva sind die Aussichten auf vollständige Befriedigung der Gläubigerunsicher.
Die Kanzlei des bestellten Insolvenzverwalters prüft nun die Optionen. Möglich sind eine Sanierung, ein Verkauf einzelner Geschäftsteile oder die geordnete Abwicklung. Wann Entscheidungen fallen, hängt von der weiteren Prüfung der finanziellen Lage ab.
Kurz zur Firmengeschichte: Der Betrieb wuchs über Jahrzehnte; besonders im 20. Jahrhundert beschäftigte das Haus zeitweise zahlreiche Monteure und war regional als Fachbetrieb für Heizungs- und Sanitärinstallationen bekannt.