Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wesel hat beim Amtsgericht Kleve ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Ziel ist es, den Verband wirtschaftlich zu sanieren und zukunftsfähig aufzustellen, ohne den Betrieb einzustellen.
Die finanzielle Schieflage ist vor allem auf langfristige Defizite im Pflegebereich zurückzuführen, die sich unter anderem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und gesetzliche Änderungen verschärft haben. Besonders betroffen war die stationäre Altenpflege, in der Investitionskosten zuletzt deutlich schlechter refinanziert wurden. Trotz intensiver Bemühungen konnten diese Belastungen nicht mehr aufgefangen werden.
Während der laufenden Sanierung bleibt der Vorstand unter der Leitung von Jochen Gottke handlungsfähig. Unterstützt wird der Verband dabei von der Kanzlei BDO Legal sowie vom gerichtlich bestellten Sachwalter Dr. Markus Kier, einem erfahrenen Sanierungsexperten. Die Auszahlung der Löhne und Gehälter wird über Insolvenzgeld gesichert, das bereits vorfinanziert wurde. Mitarbeitende sollen somit schnellstmöglich ihre Zahlungen erhalten.
Der Geschäftsbetrieb bleibt vollständig bestehen. Alle sozialen Dienstleistungen – von Kindertagesstätten über Pflegeangebote bis hin zu Beratungsstellen – laufen ohne Unterbrechung weiter. Auch für die betreuten Menschen, egal ob Kinder oder Seniorinnen und Senioren, soll es keine Veränderungen geben.
Der Verband plant in den kommenden Wochen intensive Gespräche mit allen relevanten Partnern, um das Leistungsspektrum zu prüfen und gezielte Schritte zur Stabilisierung einzuleiten. Ziel ist, möglichst viele Angebote langfristig zu sichern und auf eine tragfähige wirtschaftliche Basis zu stellen.
Die AWO Wesel betreibt über 100 soziale Einrichtungen und Projekte in der Region. Mit rund 1.200 Beschäftigten werden über 5.000 Menschen täglich betreut und unterstützt. Andere AWO-Gliederungen – weder in NRW noch auf Bundesebene – sind von diesem Verfahren nicht betroffen.