So. 3. Mai. 2026

Das Amtsgericht Nürnberg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nürnberger Leasing GmbH angeordnet. Der Beschluss erging am 21. April 2026. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kubusch eingesetzt.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Schwaig bei Nürnberg und wird von den Geschäftsführern Ferdinand Michael Wolfgang Dorn und Andreas Martin Popp geleitet. Dem Namen nach ist die Gesellschaft im Leasinggeschäft tätig, also in einem Bereich, der Kunden Fahrzeuge, Maschinen oder technische Geräte gegen regelmäßige Zahlungen zur Nutzung überlässt.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Verfahrens hat die Geschäftsführung weitgehend die Kontrolle über zentrale finanzielle Entscheidungen verloren. Vermögensverfügungen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters zulässig. Offene Forderungen darf das Unternehmen nicht länger selbst einziehen. Gläubiger müssen Zahlungen künftig direkt an Kubusch leisten, Aufrechnungen sind ihnen untersagt. Der Verwalter ist seinerseits berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Vermögenswerte zu sichern und bei Behörden sowie Kreditinstituten Auskünfte einzuholen.

Leasinggesellschaften sind in besonderem Maß auf stabile Finanzierungsstrukturen und verlässliche Zahlungseingänge angewiesen. Geraten diese ins Stocken, entstehen rasch ernsthafte Liquiditätsengpässe. Ob genau das im vorliegenden Fall den Ausschlag gegeben hat, ist bislang nicht bekannt.

Kubusch wird nun zunächst prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Verfahren zu rechtfertigen. Zugleich soll er klären, ob eine Fortführung des Betriebs realistisch erscheint. Die kommenden Wochen dürften zeigen, ob für die Nürnberger Leasing GmbH eine Sanierung in Betracht kommt oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.

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