Ein Beschluss vom 29. September hat alles verändert. Die Gesellschafter der Leef Blattwerk GmbH zogen an diesem Tag die Reißleine und beendeten die monatlichen Liquiditätszahlungen, die den Betrieb des Unternehmens bis dahin am Leben erhalten hatten. Die Folge ließ nicht lange auf sich warten: Zahlungsunfähigkeit.
Nun liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Potsdam vor. Diesen Schritt unternahm nicht nur die Leef Blattwerk GmbH selbst, sondern parallel auch deren Muttergesellschaft, die Leef Holding GmbH. Das Gericht entscheidet jetzt über die förmliche Eröffnung der Verfahren.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens ruhte offenkundig auf einem fragilen Fundament. Monat für Monat flossen Finanzierungsmittel der Gesellschafter, um den laufenden Betrieb zu sichern. Eine tragfähige Eigenfinanzierung gelang offenbar nicht. Als die Anteilseigner Ende September den Geldhahn zudrehten, fehlte jede alternative Quelle, um den Liquiditätsbedarf zu decken.
Damit scheiterte zugleich eine erst kurz zuvor angekündigte Weiterlauffinanzierung. Auch alle anderen Wege aus der Krise sind nach Einschätzung der Unternehmensführung versperrt. Weder eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern noch ein Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs und Restrukturierungsgesetz kommen demnach noch infrage. Die Geschäftsführung sieht dafür keine ausreichende Grundlage mehr.
Besonders brisant ist die Lage für die Inhaber zweier Unternehmensanleihen, als deren Herausgeberin die Leef Blattwerk GmbH fungiert. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geraten Rückzahlung und Zinsbedienung dieser Wertpapiere in ernsthafte Gefahr. Die Ansprüche der Anleihegläubiger fließen in das Insolvenzverfahren ein und werden dort nach den gesetzlichen Regeln behandelt. Welche Beträge am Ende tatsächlich zurückfließen, hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab.
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