So.. Sep. 13th, 2026

Ein Londoner Schiedsurteil wurde zum Auslöser einer Unternehmenskrise: Weil ein internationales Schiedsverfahren Ende August 2026 nur zu einem winzigen Bruchteil zugunsten von Christof Industries Austria ausging, brach die Liquidität des Grazer Maschinen- und Anlagenbauers ein. Zwei Wochen später, am 11. September 2026, eröffnete das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz über die Christof Industries Austria GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

180 Beschäftigte an drei Standorten bangen nun um ihre Stellen. Das Unternehmen unterhält seinen Hauptsitz in Graz sowie Niederlassungen in Wels und Wien. Tochtergesellschaften in Rumänien und China bleiben vom Verfahren unberührt.

Es ist bereits das zweite Mal binnen vier Jahren, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Im Herbst 2022 hatte Christof Industries Austria schon einmal ein Sanierungsverfahren durchlaufen, damals mit rund 350 Mitarbeitern und Schulden von 66,1 Millionen Euro. Jener Sanierungsplan sah ebenfalls eine Gläubigerquote von 20 Prozent vor und wurde vollständig erfüllt. Genau dieselbe Quote bietet das Unternehmen den rund 454 Gläubigern jetzt erneut an, zahlbar binnen 24 Monaten.

Die Verbindlichkeiten beziffern Kreditschutzverbände zu Liquidationswerten auf rund 30 Millionen Euro. Im Antrag selbst stehen knapp 62,6 Millionen Euro, weil im Zerschlagungsfall Schadenersatzforderungen aus abgebrochenen Projekten von rund 32 Millionen Euro hinzukämen. Den Vermögenswerten von 52,1 Millionen Euro in den Büchern stehen Liquidationswerte von kaum 7 Millionen Euro gegenüber. Kreditschützer wollen diese Abwertungen kritisch prüfen.

Die Wurzeln der Krise reichen weit zurück. Die Pandemie verhinderte den planmäßigen Abschluss von Großprojekten. Dann verteuerte der Krieg in der Ukraine die Energie massiv und trieb die Kosten zweier Schlüsselprojekte in die Höhe. Nach dem ersten Sanierungsverfahren gelang es dem Unternehmen nie mehr, eine ausreichende Bankfinanzierung zu sichern. Als schließlich der Londoner Schiedsspruch enttäuschend ausfiel, war der Liquiditätsengpass nicht mehr zu überbrücken.

In einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt ein gerichtlich bestellter Verwalter die Kontrolle über Vermögen und Finanzen. Diese Rolle übernimmt Stefan Weileder, rechtlich begleitet wird das Verfahren vom Sanierungsexperten Clemens Jaufer.

Drei Termine strukturieren das weitere Vorgehen. Bis zum 3. November 2026 müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Gericht anmelden. Am 17. November 2026 prüft der Verwalter öffentlich, ob eine Fortführung im Gläubigerinteresse liegt. Am 1. Dezember 2026 stimmen die Gläubiger über den Sanierungsplan ab.

Das Unternehmen gibt sich zuversichtlich: Die Auftragsbücher seien voll, laufende Projekte würden weitergeführt, und die nötigen Mittel sollen aus dem laufenden Geschäft erwirtschaftet werden.

Unsere laufend aktualisierte Übersicht zu weiteren Unternehmensinsolvenzen im DACH Raum finden Sie hier: Aktuelle Insolvenzen.

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