Das Gasthaus zum alten Brauhaus im Euskirchener Ortsteil Kreuzweingarten ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Bonn hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der betreibenden GmbH eröffnet. Dabei hatte das historische Gasthaus erst 2024 nach einer umfangreichen Sanierung wiedereröffnet – die Anlage war bei der Flutkatastrophe 2021 schwer beschädigt worden.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Till Dehnen bestellt. Er hat entschieden, den Betrieb vorerst aufrechtzuerhalten. Bereits gebuchte Veranstaltungen sollen planmäßig bis Ende August 2026 stattfinden, kurzfristige Buchungen sind weiterhin möglich. Die 18 Beschäftigten sowie betroffene Kunden wurden entsprechend informiert.
Als Hauptursache der wirtschaftlichen Misere sieht Dehnen die schwache Laufkundschaft. Seit der Wiedereröffnung seien zu wenige Gäste spontan eingekehrt, der Touristenstrom blieb gering. Während die Sommermonate mit Biergartenbetrieb etwas mehr Zulauf brachten, reichten die Einnahmen in der kalten Jahreszeit nicht aus, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.
Trotz mehrerer Interessenbekundungen scheiterten bisherige Übernahmeverhandlungen. Dehnen signalisiert weiterhin Gesprächsbereitschaft, betont jedoch, dass eine Fortführung über den Sommer hinaus mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden wäre. Gegenüber seinen Pflichten als Insolvenzverwalter, die Insolvenzmasse zum Schutz der Gläubiger zu sichern, würde ein solches Wagnis nicht vertretbar sein. Gäste mit Reservierungen ab September 2026 wurden daher vorsorglich darüber informiert, dass ihre Veranstaltungen möglicherweise nicht mehr stattfinden können.
Positiv hebt Dehnen das Verhalten der Belegschaft hervor. Anders als in vergleichbaren Fällen sei bisher niemand abgesprungen, die Mitarbeiter zögen geschlossen an einem Strang. Genau das ermögliche die Weiterführung des Betriebs bis zum Saisonende. Wer für den Sommer 2026 noch eine Feier oder ein anderes Event plant, kann das Gasthaus daher nach wie vor anfragen.
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