Die Africa GreenTec AG, ein auf erneuerbare Energieversorgung in Afrika spezialisiertes Unternehmen, hat am 12. Mai 2026 beim Amtsgericht Offenbach am Main einen Insolvenzantrag eingereicht. Der Vorstand stellte fest, dass die Gesellschaft sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist.
Gescheiterter Finanzierungsversuch als Auslöser
Bereits seit Monaten hatte das Unternehmen versucht, durch Kapitalerhöhungen, Wandeldarlehen und Förderprogramme eine solide Finanzierungsbasis zu schaffen. Mehrfach standen Mittel kurz vor dem Abschluss, flossen letztlich jedoch nicht oder zu spät. Auch eine geplante Beteiligung eines Hauptinvestors sowie eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung kamen nicht rechtzeitig zustande. Ohne das nötige Betriebskapital war es dem Unternehmen nicht mehr möglich, laufende Verbindlichkeiten zu bedienen und Projekte voranzutreiben. Innerhalb der gesetzlichen Antragsfrist fand der Vorstand keine tragfähige Alternative.
Schwieriges Marktumfeld verschärfte die Lage
Die Situation wurde durch ein ungünstiges Branchenumfeld zusätzlich belastet. Im Segment der wirkungsorientierten Investitionen haben in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrere Marktteilnehmer Restrukturierungen oder Insolvenzverfahren durchlaufen. Verzögerungen bei Förderprogrammen, gestiegene Zinsen und ein erheblich erschwerter Kapitalmarktzugang trugen dazu bei, dass die Finanzierungsbemühungen scheiterten.
Tochtergesellschaft in Senegal ebenfalls betroffen
Zusätzliche Belastungen entstehen durch die Lage der Beteiligungsgesellschaft AGT Senegal SARL, die sich derzeit in einem Liquidationsverfahren nach dem senegalesischen OHADA-Rechtssystem befindet. Die rechtliche Aufarbeitung etwaiger Forderungen und Verbindlichkeiten ist noch im Gange.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Amtsgericht Offenbach am Main wird in Kürze einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Dieser übernimmt die wesentlichen Befugnisse, sichert das Unternehmensvermögen und prüft mögliche Wege zur Fortführung des Betriebs. Bis zur Bestellung läuft der Geschäftsbetrieb weiter. Die Gehälter der Mitarbeiter sind durch das gesetzliche Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert. Der Vorstand hat zugesagt, den Verwalter vollumfänglich zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
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