Der Hersteller von Schneidemaschinen für die Druckweiterverarbeitung, PCT Maschinenbau GmbH aus Hofheim am Taunus, hat Mitte April 2026 ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet. Den entsprechenden Antrag stellte das Unternehmen am 9. April beim Amtsgericht Frankfurt am Main, das dem Antrag am 17. April stattgab.
PCT bezeichnet sich selbst als Weltmarktführer im Premiumsegment für Schneidemaschinen und fungiert als Produktionsgesellschaft der Unternehmensgruppe. Seit einer Transaktion im Jahr 2025, bei der wesentliche Vermögenswerte an den Hauptkunden übertragen wurden, produziert PCT ausschließlich als Auftragsfertiger für diesen Abnehmer.
Der Betrieb läuft trotz des Verfahrens uneingeschränkt weiter. Die Gehälter der rund 230 Beschäftigten sind durch das Insolvenzgeld für drei Monate abgesichert. Sowohl der Betriebsrat als auch der Gesellschafter tragen den eingeschlagenen Sanierungskurs mit.
Geplant sind im Rahmen der Restrukturierung eine Standortverlagerung sowie eine Konzentration auf margenstarke Produkte aus deutscher Fertigung. Parallel dazu wird die chinesische Schwestergesellschaft in Schanghai zum 31. August 2026 geschlossen. Als Grund nannte das Unternehmen den anhaltenden globalen Kostendruck.
Die Sanierung wird rechtlich von der Kanzlei GRUB BRUGGER begleitet. Rechtsanwalt Martin Mucha unterstützt als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung bei der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung ist Bachert und Partner zuständig. Das Gericht bestellte Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von hww hermann wienberg wilhelm zur vorläufigen Sachwalterin, die das Verfahren im Gläubigerinteresse überwacht.
Bei der Eigenverwaltung verbleibt die unternehmerische Verantwortung anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren bei der Geschäftsführung. Das Verfahren ermöglicht eine Sanierung bei laufendem Betrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern.
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