Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Schneider, bestätigte, dass der Trägerverein für die Suchtkrankenhilfe des Blauen Kreuzes in Lörrach Insolvenz angemeldet hat. Der Antrag wurde unter anderem aufgrund von Kürzungen der Zuschüsse des Landkreises gestellt.
Schneider konkretisierte, dass der Antrag auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit zurückzuführen sei. Um die zukünftige Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Fortführung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Die laufenden Gehälter der Angestellten sind bis einschließlich März über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Der Anwalt betonte, dass die Beratungsstelle geöffnet bleiben soll und Patienten sowie Hilfesuchende weiterhin beraten werden.
Im November hatte der Sozialausschuss des Kreistags aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Landkreises den Rotstift angesetzt und Einsparpotenziale geprüft. Die Landrätin machte vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 deutlich, dass die freiwilligen Leistungen des Kreises eine der wenigen Stellschrauben seien, an denen überhaupt gedreht werden könne. Im Sozialbereich stehe nämlich vieles gar nicht zur Disposition.