Roland Ruegenberg trägt gleich zwei schwere Bürden. Der Stadtbürgermeister von Bad Sobernheim ist auch Geschäftsführer der Roland Ruegenberg GmbH – und genau dieses Unternehmen steckt nun tief in der Krise.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach ordnete am 21. September 2026 eine vorläufige Verwaltung des Firmenvermögens an. Damit verlor die Gesellschaft die freie Verfügungsgewalt über ihre eigenen Mittel. Sämtliche Transaktionen bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung des eingesetzten Verwalters.

Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz zum vorläufigen Verwalter. Schiebe ist Fachanwalt für das Insolvenzrecht. Er überwacht nun alle finanziellen Vorgänge des Betriebs aus Bad Sobernheim.

Schuldner der Gesellschaft erhielten eine klare Anweisung: Zahlungen dürfen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses geleistet werden. Das Gericht sichert damit das vorhandene Vermögen der Firma für das laufende Verfahren.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 3 IN 195/26. Die vollständigen Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach zur Einsicht bereit.

Wichtig zu verstehen: Die angeordnete vorläufige Verwaltung bedeutet noch keine endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sie stellt lediglich eine Sicherungsmaßnahme im Vorfeld dar. Ob das eigentliche Verfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Gericht in einem späteren Schritt.

Gegen den Beschluss steht den Betroffenen die sofortige Beschwerde offen. Die dafür maßgebliche Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Wann diese Frist genau beginnt, regelt der gerichtliche Beschluss im Detail.

Wenn Sie weitere aktuelle Firmeninsolvenzen im DACH Raum suchen, finden Sie diese in unserer Übersicht Aktuelle Insolvenzen.

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