Ein Traditionsunternehmen mit mehr als hundertjähriger Geschichte steht vor dem Aus. Das Amtsgericht Reinbek hat der Vivanco GmbH und der Vivanco-Gruppe GmbH aus Ahrensburg in Schleswig-Holstein die Kontrolle über ihr laufendes Zahlungsunfähigkeitsverfahren entzogen. Seit dem 1. August leitet Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt als extern bestellter Verwalter die Geschicke des Unternehmens.
Zuvor hatte Vivanco einen erarbeiteten Sanierungsplan ohne Begründung zurückgezogen. Damit scheiterte der letzte Versuch, das Verfahren aus eigener Hand zu steuern.
**Gegründet 1920, jetzt am Ende**
Die Geschichte des Unternehmens reicht weit zurück. Edgar und Gustavo de Vivanco gründeten die Firma 1920 in Hamburg. 1976 zog das Unternehmen nach Ahrensburg um. Vier Jahre später stieg Vivanco in das Zubehörgeschäft für Unterhaltungselektronik ein und baute sich über Jahrzehnte eine starke Marktstellung auf. 1999 folgte sogar der Gang an die Börse.
Besonders bekannt wurde das Unternehmen mit Kabeln, Elektronikteilen und einem eigenen Babyphone, das 2008 auf den Markt kam und zeitweise weltweit exportiert wurde.
**Verkäufe konnten Niedergang nicht stoppen**
Als wesentliche Krisenursachen nannte das Unternehmen selbst den anhaltenden Preisdruck, den Rückzug des stationären Einzelhandels und die wachsende Konkurrenz durch günstige Onlineangebote.
Im März 2025 trennte sich Vivanco von seinem deutschen Elektronikgeschäft. Käufer war das italienische Unternehmen SBS, das zuvor bereits das internationale Geschäft von Vivanco übernommen hatte. Mit dem Verkauf gingen auch die Rechte an der Marke auf den neuen Eigentümer über.
Der Schritt kostete das Unternehmen erhebliche Umsatzanteile. Allerdings hatte dieser Geschäftsbereich seit Jahren Verluste geschrieben.
**Neuausrichtung misslang**
Das verbliebene Rumpfunternehmen wollte sich auf Dienstleistungen für den Einzelhandel konzentrieren. Diese Neuausrichtung gelang offenbar nicht. Im Herbst 2025 wandelte Vivanco seine Rechtsform von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung um. Im Februar 2026 folgte der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung.
Mit dem Entzug dieser Eigenverantwortung durch das Gericht verliert das Unternehmen nun auch die letzte verbliebene Steuerungsmöglichkeit. Ob eine Fortführung oder eine Zerschlagung folgt, entscheidet künftig der bestellte Verwalter.
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