Mitten in der Reisesaison trifft Tausende Urlauber eine bittere Nachricht: Der Wohnmobil und Camperanbieter Vanever hat seinen Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt. Hinter der Marke steht die FreeVenture GmbH, die bereits am 7. August beim zuständigen Gericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hatte.

Seit dem 16. August übergibt das Unternehmen keine Fahrzeuge mehr. Alle noch offenen Reservierungen mit künftigen Abholzeitpunkten sind hinfällig. Wer seinen Camper hingegen bereits übernommen hat, darf die Reise planmäßig beenden und das Fahrzeug danach zurückbringen.

FreeVenture zählte zuletzt zu den bedeutenderen Anbietern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen betrieb rund 430 Fahrzeuge und unterhielt zwölf Standorte in Deutschland und Österreich, darunter Hamburg, München und Düsseldorf. Zu Jahresbeginn 2025 hatte die Gesellschaft noch Teile des ebenfalls zahlungsunfähigen Mitbewerbers Off übernommen.

Als Ursache für den Zusammenbruch nennt Geschäftsführer Philipp Jacke eine drastische Veränderung des Buchungsverhaltens im Frühjahr 2026. Der Ausbruch des Irankriegs, stark gestiegene Kraftstoffpreise und die allgemeine wirtschaftliche Abkühlung hätten zu kürzeren Planungsvorlaufzeiten, erhöhten Stornierungsquoten und nachlassender Nachfrage geführt. Der daraus resultierende Liquiditätsengpass ließ sich nicht mehr schließen.

Für viele Betroffene stellt sich nun die Frage nach ihrem Geld. Die meisten Kunden hatten den Reisepreis vollständig im Voraus überwiesen. Wer per Kreditkarte oder über einen Bezahldienst wie PayPal gezahlt hat, sollte sich umgehend an den jeweiligen Zahlungsanbieter wenden und eine Rückbuchung veranlassen. Dabei gelten Fristen, die es einzuhalten gilt.

Buchungen über die Vermittlungsplattform Check24 laufen gesondert: Die Plattform hält noch nicht ausgezahlte Buchungsgelder zurück und fungiert als erster Ansprechpartner für Rückforderungen.

Am schwierigsten ist die Lage für Kunden, die direkt über die Unternehmenswebsite gebucht und per Banküberweisung bezahlt haben. Ihre Ansprüche gelten als einfache Insolvenzforderungen. Diese lassen sich erst nach der förmlichen Verfahrenseröffnung beim dann bestellten Verwalter anmelden. Das dürfte frühestens in einigen Monaten möglich sein. Eine vollständige Rückerstattung ist in solchen Verfahren erfahrungsgemäß selten.

Weitere Insolvenzfälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht Aktuelle Insolvenzen.

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