Ibiza, Sardinien, Sylt und Teneriffa: Die 12.18. Investment Management GmbH aus Düsseldorf hält Beteiligungen an Hotelprojekten und Immobilien an einigen der begehrtesten Standorte Europas. Trotzdem reichte der Cashflow nicht mehr aus, um den laufenden Betrieb zu finanzieren. Am 13. August 2026 stellte das Unternehmen beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Das Gericht ordnete daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung an. Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt übernimmt als vorläufiger Sachwalter die Überwachung des Verfahrens im Gläubigerinteresse. Die Geschäftsführung unter Uwe Drangmeister bleibt vorerst im Amt und wird von der Kanzlei Kebekus Partner begleitet.
Kern des Problems: fehlende Liquidität
Als Auslöser für die Zahlungsunfähigkeit nennt das Unternehmen ein anhaltend schwieriges Marktumfeld. Teilverkäufe, die eigentlich frische Mittel in die Kasse spülen sollten, ließen sich nicht rechtzeitig realisieren. Ohne diesen Zufluss fehlte die notwendige Liquidität, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Hinzu kamen in den vergangenen Jahren wiederholte Umstrukturierungen und Kurskorrekturen bei der strategischen Ausrichtung. Nun sollen im Rahmen des Verfahrens sämtliche Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und Handlungsoptionen systematisch überprüft werden.
Nur die Holding betroffen
Direkt betroffen sind lediglich fünf Mitarbeiter der 12.18. Investment Management GmbH. Die übrigen Gesellschaften der Gruppe sind rechtlich eigenständig und führen ihren Betrieb ohne Einschränkungen fort. Für Kunden und Geschäftspartner der operativen Töchter ändert sich damit vorerst nichts.
Das Beteiligungsportfolio der Gruppe umfasst Projekte in den Bereichen Hotellerie, Gastgewerbe, Immobilien und Projektentwicklung. Neben Ibiza, Sardinien und Teneriffa zählen auch Standorte auf Sylt sowie das schottische Roxburghe dazu.
Ziel des laufenden Verfahrens ist es, vorhandene Werte zu sichern und die finanziellen sowie wirtschaftlichen Strukturen der Holdinggesellschaft neu zu ordnen. Ob am Ende eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung steht, bleibt offen.
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