Das Krankenhaus Heilig-Geist-Hospital in Bingen steckt erneut in der Krise. Erst 2024 durchlief die Klinik ein Insolvenzverfahren, nun folgt der nächste Antrag auf ein vorläufiges Insolvenzverfahren, diesmal beim Amtsgericht Bingen. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
Das Haus mit 132 Betten steht vor denselben Problemen, die viele kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung belasten: sinkende Fallzahlen seit der Pandemie, fehlende Vorhaltefinanzierung und steigende Betriebskosten. Hinzu kommen besondere Belastungen durch den Ausstieg aus der Marienhaus-Gruppe. Seit Ende 2024 halten die Stadt Bingen und der Landkreis Mainz-Bingen je 50 Prozent der Anteile. Der Aufbau eigener Verwaltungs- und IT-Strukturen nach der Herauslösung aus dem Konzernverbund verursachte Kosten, die sich für einen kleinen Grundversorger nicht refinanzieren lassen.
Der laufende Krankenhausbetrieb bleibt von dem Verfahren unberührt. Patienten werden weiterhin versorgt, die Gehälter der Beschäftigten sind durch das gesetzliche Insolvenzgeld gesichert.
Ziel des Verfahrens ist die Suche nach einem Investor, der das Haus vollständig übernimmt und dauerhaft wirtschaftlich tragfähig weiterführt. Lieser kündigte an, einen strukturierten Investorenprozess aufzusetzen. Dabei soll das Leistungsangebot auch an künftige gesundheitspolitische Vorgaben angepasst werden.
Rheinland-pfälzischer Gesundheitsminister Clemens Hoch bezeichnete die erneute Insolvenz als schwierigen Schritt und verwies auf das erhebliche finanzielle Engagement der kommunalen Träger in den vergangenen zwei Jahren. Dass diese Mittel bereits aufgebraucht sind, verdeutliche den Ernst der Lage. Hoch plant in den kommenden Wochen einen Runden Tisch im Ministerium, an dem Insolvenzverwalter, Träger und kommunale Partner gemeinsam die nächsten Schritte besprechen sollen. Als mögliche Perspektive brachte er einen Standort mit wohnortnaher ambulanter Versorgung und einer Notfallanlaufstelle ins Gespräch.
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