Im Stadthofsaal Uster fällt morgen eine Vorentscheidung über die Zukunft des Spitals Wetzikon. Am 28. Oktober 2026 stimmen die Gläubiger über einen Nachlassvertrag ab. Lehnen sie ihn ab, droht der Betreibergesellschaft unmittelbar der Konkurs.

Vom gestoppten Neubau zum Schutzschirm

Die Gesellschaft mit Sitz in Wetzikon, Kanton Zürich, gehört zwölf Gemeinden. Sie führt ein Akutspital mit kantonalem Leistungsauftrag. Für einen Neubau nahm sie 2014 eine Anleihe über 170 Millionen Franken auf. Im Jahr 2024 gelang es nicht mehr, diese Anleihe zu erneuern. Die Bauarbeiten kamen daraufhin zum Stillstand.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion erklärte das Spital für nicht unverzichtbar und lehnte staatliche Hilfe ab. Am 4. April 2024 verweigerte der Kanton eine Rettung. Im Frühjahr 2024 begann das Spital deshalb eine Nachlassstundung in Form eines Schutzschirmverfahrens. Dieses Verfahren verschafft einem Schuldner Zeit, einen Konkurs abzuwenden und mit den Gläubigern einen Nachlassvertrag auszuhandeln. Das zuständige Bezirksgericht setzte Sachwalter ein, die das Verfahren überwachen. Die Schulden bei den Gläubigern betragen bis zu 280 Millionen Franken.

Der Plan der Thurgauer Spitalgruppe

Zur Abstimmung steht ausschließlich der Plan der Thurgauer Spitalgruppe Thurmed. Sie würde 51 Prozent der Aktien übernehmen, 35 Millionen Franken Eigenkapital einbringen und ein Darlehen über 35 Millionen Franken gewähren. Die Eigentümergemeinden steuern 50 Millionen Franken frisches Kapital bei. Der Neubau ließe sich dann fertigstellen.

Die ungesicherten Gläubiger müssten auf bis zu 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten sofort 29 Prozent und nach elf Jahren weitere 10 Prozent. Ob danach noch Zahlungen folgen, bleibt ungewiss.

Mehrere Großgläubiger kündigten in einem gemeinsamen Schreiben an, dem Plan nicht zuzustimmen. Dazu zählen Postfinance, Helsana, Helvetia sowie die Pensionskassen von Post, Bund und Roche. Nach eigenen Angaben vertreten sie rund 118 Millionen Franken an Forderungen. Eine Gruppe um Gregor Greber und Gianluca Ferrari hält 6,5 Prozent der Spitalanleihen. Sie kaufte die Papiere nach dem Kurseinbruch für etwa ein Drittel des Nennwerts.

Konkurs als einzige Alternative

Ein konkurrierendes Angebot der Infracore AG sah den Kauf aller Liegenschaften für 55 Millionen Franken vor. Das Spital hätte sie zurückgemietet. Die Gläubiger sollten mindestens 55 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Die Spitalführung lehnte das Angebot ab, die Sachwalter hielten diesen Schritt für nachvollziehbar. Der ZHAW-Finanzierungsexperte Andreas Schweizer warnte vor einer zu hohen Mietbelastung und unzureichender Liquidität, die den Betrieb gefährden könnten.

Scheitert der Nachlassvertrag, stellt das Spital nach Einschätzung der Sachwalter kurzfristig den Betrieb ein. Die Sachwalter rechnen bei einem Konkurs mit einem Erlös von nur rund 12 Millionen Franken aus den Immobilien. Die Kosten lägen im zweistelligen Millionenbereich, auch wegen der Entschädigungen für Mitarbeiter und der Verfahrensaufwände. Ungesicherte Gläubiger erhielten voraussichtlich 20 bis höchstens 33 Prozent ihrer Forderungen.

Ein Teil der Gläubiger setzt dennoch auf den Konkurs. Sie erhoffen sich von der Verwertung der Immobilien eine raschere und womöglich höhere Auszahlung. Unklar bliebe, ob ein neuer Betreiber den kantonalen Leistungsauftrag erhielte. Die Gesundheitsdirektion bereitet sich auf einen Konkurs vor, damit umliegende Spitäler die Patienten versorgen können.

Gläubiger können dem Vertrag noch bis zum 7. November 2026 schriftlich zustimmen. Die Sachwalter legen dem Gericht bis zum 4. Dezember 2026 ihren Bericht vor.

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