Heute entscheidet sich die Zukunft des Spitals in Wetzikon. Die GZO AG Spital Wetzikon lädt ihre Gläubiger am 28. Oktober 2026 nach Uster. Dort geht es um den Nachlassvertrag, der den Betrieb retten soll. Die eigentliche Abstimmung läuft schriftlich und endet am 7. November.

Warum das Spital in Schieflage geriet

Auslöser der finanziellen Probleme war ein Neubauprojekt. Als das Unternehmen Hilfe suchte, lehnte der Kanton Zürich 2024 eine Rettung ab. Damit blieb der Aktiengesellschaft nur die Nachlassstundung. Im Februar 2026 wies der Kanton zudem einen Antrag auf eine Garantie über 50 Millionen Franken für den Neubau zurück.

Die Stundung läuft am 19. Dezember 2026 aus. Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen. Als Sachwalter amtieren Stephan Kesselbach und Brigitte Umbach-Spahn. Potenzielle Investoren hielten sich in dieser Zeit mit verbindlichen Zusagen zurück, weil rechtliche und finanzielle Unsicherheiten blieben.

Zahlen und Streit um die Dividende

Die anerkannten Forderungen der dritten Klasse summieren sich auf 213,6 Millionen Franken. Den Löwenanteil halten die Obligationäre mit 146,3 Millionen Franken. Der Nominalbetrag der Anleihe liegt bei 170 Millionen Franken. Die übrigen Finanzgläubiger machen 60,3 Millionen Franken geltend.

Die Sachwalter beziffern die feste Dividende im Nachlassvertrag auf 39,3 Prozent. Die Spitalleitung wirbt mit einer höheren Quote von maximal 47,5 Prozent. Sie setzt sich zusammen aus 29 Prozent in bar im Jahr 2027 und 10,3 Prozent, die bis 2037 gestundet sind. Ein weiterer Anteil von höchstens 8,2 Prozent hängt vom Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ab.

Im Konkurs rechnen die Sachwalter mit einer Dividende zwischen 23,1 und 29,3 Prozent. Gläubigervertreter und Clearway Capital halten dagegen 55 bis 60 Prozent für realistisch. Acht große Schweizer Gläubiger lehnten den Nachlassvertrag im September 2026 schriftlich ab.

Ein Barangebot von Infracore für die Immobilien über 55 Millionen Franken gilt noch bis 31. Oktober 2026. Die Spitalleitung hielt die Offerte, die einen Verkauf mit anschließender Rückmiete vorsah, für unzureichend und unverbindlich. Der Verwaltungsrat verfolgte sie deshalb nicht weiter.

Abstimmung und Folgen

Der Nachlassvertrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt und zugleich zwei Drittel der Forderungen hinter ihm stehen. Alternativ genügt ein Viertel der Gläubiger, wenn sie drei Viertel der Forderungen vertreten. Wer keine Stimme abgibt, lehnt den Vertrag damit faktisch ab. Das könnte entscheidend sein, denn eine fehlende Mehrheit führt zum Konkursverfahren.

Bei Annahme übernimmt die Thurmed-Gruppe das Spital, der Betrieb in Wetzikon bleibt bestehen. Die Spitalleitung wäre mittelfristig nicht mehr eigenständig. Änderungen erwartet man vor allem in der Führungsspitze und im Verwaltungsrat.

Im Konkurs würde der laufende Spitalbetrieb unter Kontrolle der Gläubiger verkauft. Wie sich Liegenschaften und Leistungsaufträge verwerten lassen, ist offen. Die Gesundheitsdirektion sieht die Leistungsaufträge an den Standort gebunden und nicht ohne Weiteres übertragbar.

Der Investorenprozess

Anfang 2025 sprach das Spital mit mehreren Kandidaten. Zunächst lag ein erstes Angebot von Kawa und Swiss Medical Network vor. Danach zeigte Thurmed konkreteres Interesse und wurde zum Favoriten der Spitalleitung.

Mit der Nachlassstundung erhielt das Unternehmen Schutz vor Zwangsvollstreckung und Zeit für eine Lösung. Die Sachwalter überwachen in dieser Phase die Geschäftsführung und prüfen die Forderungen. Ob das Spital diesen Weg zum Erfolg führt, zeigt sich spätestens am 7. November.

Eine laufend aktualisierte Übersicht weiterer Firmeninsolvenzen im DACH Raum finden Sie unter Aktuelle Insolvenzen.

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