Ein österreichisches Traditionsunternehmen der Holzverarbeitung steht vor einem wirtschaftlichen Scherbenhaufen. Das Sägewerk Schaffer, dessen Geschichte bis ins Jahr 1914 zurückreicht, beantragte die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 18 S 53/26 h. Als Sanierungsverwalter fungiert Rechtsanwalt Mag. Dr. Gernot Prattes aus dem steirischen Bruck an der Mur.
Auslöser der Krise war ein tiefgreifendes technisches Versagen bei der Inbetriebnahme einer komplett neu errichteten Produktionsstätte. Die neue Anlage umfasste zwei Blockbandsägen, zwei Nachschnittkreissägen sowie ein Sortierwerk. Der Betrieb sollte ursprünglich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2024 anlaufen.
Doch der Start geriet zur Geduldsprobe. Die Anlage ließ sich weder zuverlässig betreiben noch produzierte sie mit der nötigen Maßgenauigkeit. Über Monate hinweg blieb eine stabile Fertigung unerreichbar. Die Folge: Teile der Kundschaft verloren das Vertrauen und wandten sich ab. Das Unternehmen betont allerdings, viele dieser technischen Hürden inzwischen überwunden zu haben.
Den eigentlichen Zusammenbruch löste die Hausbank aus. Sie kündigte an, bestehende Darlehen sofort fällig zu stellen und den Zahlungsverkehr zu sperren. Damit war die Liquidität des Unternehmens nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Die Zahlen zeichnen ein düsteres Bild. Laut der eingereichten Gläubigerliste belaufen sich die Schulden auf 29,3 Millionen Euro. Die rechnerische Überschuldung beträgt nach Abzug der Vermögenswerte 24,8 Millionen Euro. Besonders auffällig: Das Unternehmen bewertete seine Aktiva mit lediglich 3,5 Millionen Euro, obwohl diese ursprünglich mit 34,5 Millionen Euro zu Buche standen. Das zuständige Gericht äußerte Zweifel an dieser drastischen Abwertung, da es sich überwiegend um neue Investitionsgüter handelt.
Trotz der angespannten Lage will Schaffer den Betrieb weiterführen. Ein voller Auftragsbestand stützt diese Absicht. Gespräche mit möglichen Geldgebern laufen bereits. Die zur Unternehmensgruppe gehörende Rundholzeinkaufsgesellschaft SMRH bleibt von dem Verfahren unberührt.
Das 1995 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelte Unternehmen steht nun vor der größten Bewährungsprobe seiner mehr als hundertjährigen Geschichte.
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