Der Baubetrieb Lachinger, dessen Sitz in Oberhofen am Irrsee liegt, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Am 3. November 2026 hat das Landesgericht Wels für die Gesellschaft ein Sanierungsverfahren eröffnet. Die Geschäftsführung führt es nicht in Eigenverwaltung. Der Schritt trifft 50 Beschäftigte. Die Verbindlichkeiten des Bauunternehmens belaufen sich auf rund 3,8 Millionen Euro.
Antrag kam vom Unternehmen selbst
Die Gesellschaft stellte den Insolvenzantrag selbst. Das Unternehmen besteht seit 2013 und arbeitet im Baugewerbe. Sein Angebot reicht vom Baumeistergewerbe über Erdbau, Verputzarbeiten und Estrichverlegung bis zu Beton- und Asphaltierungsarbeiten. Einen Schwerpunkt setzt der Betrieb auf Fenster.
Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Andreas Haberl aus Vöcklabruck zum Insolvenzverwalter. Er klärt derzeit, inwieweit sich der Betrieb weiterführen lässt. Weil keine Eigenverwaltung gilt, verliert die Geschäftsführung die Verfügungsgewalt über das Firmenvermögen. Der Verwalter trifft die wesentlichen Entscheidungen und führt das Verfahren.
Hausbau bricht ein, Kosten steigen
Als Ursache nennt das Unternehmen deutliche Einbußen bei den Erlösen, vor allem im Geschäft mit privaten Bauherren. Höhere Zinsen machten Bauvorhaben für viele Privatkunden teurer. Dazu kam die allgemeine Teuerung, die auch die Kosten des Betriebs erhöhte.
Die Geschäftsführung plant nun Umstrukturierungen und Kostenanpassungen. Nach der Prüfung durch den Verwalter soll der Betrieb weiterlaufen. Für die 50 Mitarbeiter bleibt damit offen, wie viele Arbeitsplätze langfristig bestehen. Ausstehende Löhne und Gehälter sichert in Österreich üblicherweise der Insolvenzentgeltfonds, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Plan mit 20 Prozent für die Gläubiger
Die Firma bietet ihren Gläubigern einen Sanierungsplan an. Sie sollen 20 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Das Unternehmen müsste diesen Betrag binnen 24 Monaten nach der Annahme des Plans zahlen. Bezogen auf Verbindlichkeiten von rund 3,8 Millionen Euro entspräche das etwa 760.000 Euro. Ob der Plan zustande kommt, entscheiden die Gläubiger bei einer eigenen Tagsatzung. Sie müssen dem Vorschlag mehrheitlich zustimmen, und das Gericht muss ihn bestätigen.
Diese Fristen und Termine gelten
Forderungen melden Gläubiger noch bis zum 14. Jänner 2027 an. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert, im Verfahren zunächst nicht berücksichtigt zu werden.
Am 28. Jänner 2027 um 10:30 Uhr findet am Landesgericht Wels die erste Gläubigerversammlung statt. Gleichzeitig steht dort die Berichts- und Prüfungstagsatzung an. Der Insolvenzverwalter schildert dann die wirtschaftliche Lage und seine Einschätzung zur Fortführung. Zudem werden die angemeldeten Forderungen geprüft.
Die Sanierungsplantagsatzung und die nachträgliche Prüfungstagsatzung folgen am 25. Februar 2027 um 13:30 Uhr, ebenfalls am Landesgericht Wels. Dann stimmen die Gläubiger über den vorgelegten Plan ab. Findet der Vorschlag die nötige Mehrheit und bestätigt ihn das Gericht, kann das Unternehmen weiterarbeiten und die Quote in Raten begleichen. Scheitert der Plan, droht in der Regel die Fortsetzung als Konkurs, bei dem das Vermögen verwertet wird.
Weitere aktuelle Unternehmensinsolvenzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie in unserer Übersicht der aktuellen Insolvenzen.
