Die Mühlehof gGmbH steckt in finanziellen Nöten und hat die Hilfe des Insolvenzrechts gesucht. Das Amtsgericht Lörrach ordnete am 28. Oktober 2026 auf ihren Antrag die vorläufige Eigenverwaltung an. Betroffen sind rund 141 Beschäftigte.
Sanierung unter Aufsicht des Gerichts
Bei der Eigenverwaltung bleibt die bisherige Leitung am Steuer. Niels Wellmann und seine Mitgeschäftsführer führen den Betrieb weiter, statt dass ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt. Das Verfahren dient ausdrücklich der Sanierung, nicht der Abwicklung.
Das Gericht stellte der Gesellschaft dennoch eine Kontrollinstanz zur Seite. Es bestellte Stefanie Wehrle-Gressler, LL.M., von Schleich & Partner mbB Rechtsanwälte zur vorläufigen Sachwalterin. Sie überwacht die Geschäftsführung und wahrt die Interessen der Gläubiger. Anders als ein Verwalter trifft sie die unternehmerischen Entscheidungen nicht selbst.
Den Sanierungsprozess steuert Rechtsanwalt Michael Schneider von der Freiburger Kanzlei Nehrig, Braun & Sozien. Er arbeitet als Generalbevollmächtigter. In dieser Rolle begleitet er die Leitung bei der Neuordnung und bündelt die nötigen Schritte.
Gehälter zunächst gesichert
Für die Belegschaft ist die nächste Zeit finanziell abgesichert. Bis Dezember laufen Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld, das die Bundesagentur für Arbeit zahlt. Diese Leistung deckt bis zu drei Monate ausstehendes Nettoentgelt ab. Das Unternehmen entlastet sie in dieser Phase erheblich. Danach soll die Gesellschaft die Vergütung wieder selbst finanzieren.
Als Anlass für den Schritt nennt die Gesellschaft finanzielle Schwierigkeiten. Weitere Gründe führt sie nicht aus.
Betrieb läuft weiter
Im Alltag der Einrichtung soll sich laut Generalbevollmächtigtem Schneider nichts ändern. Das gilt für die Menschen, die dort leben, für Besucher und für Familien, die Verwandte betreuen lassen. Die Pflege und die übrigen Angebote laufen unverändert.
Dazu zählen ein ambulanter Dienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Dauerpflege. Hinzu kommen Betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Nachbarschaftshilfe und Essen auf Rädern. Eine Cafeteria, deren Mittagstisch allen offensteht, gehört ebenfalls zum Angebot. Neben dem Standort in Steinen betreibt die Gesellschaft das Seniorenhaus Schopfheim.
In den kommenden Wochen soll ein Sanierungskonzept anlaufen, das die Beteiligten bereits entwickelt haben. Für 2027 ist ein Insolvenzplan vorgesehen. Er legt fest, wie die Gläubiger bedient werden und wie das Unternehmen fortbesteht. Die Gläubiger müssen ihm zustimmen, das Gericht bestätigt ihn anschließend. Ziel ist, den Mühlehof zu sanieren und die Gesellschaft nach notwendigen Änderungen langfristig stabil aufzustellen.
Gewachsen aus Bürgerengagement
Das Seniorenzentrum ist eine gemeinnützige Einrichtung der Seniorengenossenschaft Steinen. Deren Altenhilfegeschäft lagerte die Genossenschaft in die Mühlehof gGmbH aus. Die Einrichtung entstand aus bürgerschaftlichem Engagement und wuchs über mehr als 30 Jahre. Sie verfolgt das Ziel, älteren Menschen größtmögliche Selbständigkeit zu erhalten.
Zuletzt gab es auch an der Spitze Bewegung. Zum 1. Juni 2024 war ein Wechsel angesetzt: Ein neuer Geschäftsführer sollte ein dreiköpfiges Leitungsteam ablösen.
Eine laufend aktualisierte Übersicht weiterer Firmeninsolvenzen im DACH Raum finden Sie unter Aktuelle Insolvenzen.
