Die Kindertageseinrichtung Kikripp gGmbH im baden-württembergischen Villingen hat Insolvenz angemeldet. Auslöser ist ein jahrelanger Finanzierungsstreit mit der Stadt Villingen-Schwenningen. Der Betrieb läuft trotzdem weiter – derzeit werden 68 Kinder betreut.
Prokurist Marius Neininger macht die Stadt für die Pleite verantwortlich. Seiner Aussage nach habe die Kommune seit zwei Jahren Zuschüsse gekürzt und Zahlungen in Millionenhöhe zurückgehalten. Der Streitwert belaufe sich auf mehr als zwei Millionen Euro. Die finanziellen Engpässe seien so gravierend gewesen, dass die Einrichtung zeitweise auf Sachspenden der Eltern angewiesen war, um den laufenden Betrieb sicherzustellen. Mitarbeiter hätten zudem vorübergehend auf Teile ihres Gehalts verzichtet. Neininger wirft der Stadt vor, die Einrichtung gezielt in die Insolvenz gedrängt und private Trägerschaften verdrängen zu wollen.
Die Stadtverwaltung weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Aus ihrer Sicht habe die Kita über Jahre hinweg Kosten abgerechnet, die vertraglich nicht förderfähig waren. Daraus seien Rückforderungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro entstanden. Da außervertragliche Mehrausgaben nicht automatisch übernommen werden, habe die Stadt den Vollzuschussvertrag schließlich gekündigt. Gesetzliche Zuschüsse zwischen 63 und 68 Prozent – aktuell rund 71.000 Euro monatlich – seien jedoch weiterhin geflossen. Die Stadt betont außerdem, dass sie auf jeden verfügbaren Kitaplatz angewiesen sei, zumal rund 500 Kinder auf der Warteliste stehen.
Neininger bestreitet eine fehlerhafte Betriebsführung. Prüfungen durch das Finanzamt, die Sozialversicherung sowie externe Wirtschaftsprüfer hätten die Abrechnungen bestätigt. Außergerichtliche Einigungsversuche seien wiederholt an der Stadt gescheitert – diese wiederum erklärt, Gespräche habe es gegeben, konkrete Lösungsvorschläge seien jedoch vom Träger ausgeblieben.
Inzwischen beschäftigt der Konflikt die Gerichte. Laut Neininger wurden bislang 27 Verfahren geführt, ein zentrales Hauptsacheverfahren ist seit eineinhalb Jahren anhängig. Von dessen Ausgang hänge letztlich die Zukunft der Einrichtung ab. Ein Insolvenzverwalter soll nun die wirtschaftliche Lage analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Frage, wer die Verantwortung für die Schieflage trägt, wird am Ende wohl ein Gericht beantworten müssen.
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