Das Modehaus Jesske aus Greifswald hat Insolvenz angemeldet. Geschäftsführer Hermann Jesske erklärte, dass die Rückforderung von Corona-Hilfen die finanzielle Belastung des Unternehmens zu hoch gemacht habe. Am 6. Januar 2025 beantragte das Unternehmen beim Amtsgericht Stralsund den Insolvenzantrag. Jesske warnte, dass noch viele weitere Unternehmen von ähnlichen Rückforderungen betroffen sein könnten.
Das Modehaus hatte in den Jahren 2018 und 2019 rund drei Millionen Euro in den Umbau seiner Filiale investiert, doch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Umsatzrückgänge führten zu einer schweren finanziellen Krise. Die gestiegenen Fixkosten und die Rückforderung der Corona-Hilfen überforderten das Unternehmen.
Trotz der Insolvenz bestehen Möglichkeiten für Unternehmen, sich finanziell zu entlasten. Das Wirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern betonte, dass Rückforderungen im Rahmen der Corona-Hilfen nach einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung von Stundungen und Ratenzahlungen erfolgen können. Karen Zabel, eine Sprecherin des Ministeriums, stellte klar, dass es von Anfang an eine Verpflichtung zur späteren Schlussabrechnung der Hilfen gegeben habe und keine Garantie auf eine Nicht-Rückzahlung bestand.
Für viele Unternehmen wie das Modehaus Jesske bleibt jedoch nur der Weg in die Insolvenz, falls sie die Rückforderungen begleichen müssen. Insolvenzverwalter Heiko Jaap erklärte, dass zahlreiche seiner Mandanten bereits Widerspruch gegen die Rückforderungen eingelegt hätten. In vielen Fällen könne die Rückzahlung der Hilfen die Existenzgrundlage vieler Firmen gefährden.
Jesske betreibt neben dem Standort in Greifswald auch einen großen Onlineshop, der bislang einen wichtigen Bestandteil des Geschäfts ausmachte. Der Vorsitzende des Stralsunder Mittelstands, Torsten Grundke, betonte jedoch, dass die Insolvenz von Jesske keine besondere Ausnahme sei. Viele Händler müssten die Hilfen zurückzahlen, ohne ihre Geschäfte aufzugeben. Das Rückforderungsverfahren für das Modehaus ist noch nicht abgeschlossen, und es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird.