Wer bei Fensterfuchs in Rotenburg Fenster, Türen oder Sonnenschutz bestellte, wartete oft vergeblich. Der Montagebetrieb von Inhaber Benny Menzel ist insolvent, die Polizei ermittelt, und die Gläubiger müssen mit kaum mehr als einem Bruchteil ihres Geldes rechnen.

Verfahren und Zahlen

Das Amtsgericht Walsrode eröffnete am 4. November 2025 das Insolvenzverfahren über das Einzelunternehmen. Bereits am 14. September 2025 hatte der Betrieb sein Gewerbe abgemeldet. Er hatte seinen einzigen Standort in der Trinidadstraße in Rotenburg und war nach eigenen Angaben seit mindestens 15 Jahren aktiv. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Sebastian Ludolfs von der Kanzlei Ludolfs. Sachbearbeiter ist Marius Kober.

Über 171 Gläubiger meldeten Forderungen an. Sie summieren sich im Verfahren auf rund 3,56 Millionen Euro. Die Polizei beziffert den Gesamtschaden dagegen auf rund 5,6 Millionen Euro. Für die Gläubiger zeichnet sich allenfalls eine Quote im geringen einstelligen Prozentbereich ab. Das Verfahren dauert an, und wie viel am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, ist ungewiss.

Wirtschaftliche Schieflage

Die Zahlen des Unternehmens zeigen einen deutlichen Absturz. Der Jahresüberschuss brach zwischen 2021 und 2023 ein. In den beiden letzten Wirtschaftsjahren vor der Pleite erwirtschaftete der Betrieb gar keinen Gewinn mehr. Die entstandene Liquiditätslücke versuchte das Unternehmen mit hohen Anzahlungen von Kunden zu schließen.

Dazu kam ein weiteres Problem: Der Steuerberater legte sein Mandat nieder, weil sein Honorar ausblieb. Die Buchführung lief danach intern weiter.

Die Anzahlungen erreichten bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten eines Auftrags. Viele Kunden erhielten die bestellten Leistungen dennoch nicht oder nur teilweise. Der Betrieb ist inzwischen eingestellt.

Ermittlungen und Folgen für Geschädigte

Parallel zum Insolvenzverfahren ermittelt die Polizei gegen das Inhaberehepaar wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. Bei den Behörden gingen knapp 30 Strafanzeigen ein. Die Ermittler durchsuchten Räume in Rotenburg, Lübeck und Bremen.

Menzel lehnt eine öffentliche Stellungnahme ab. Seine Gläubiger informierte er nach den vorliegenden Angaben nicht selbst über die Zahlungsunfähigkeit. Geschädigte tauschen sich deshalb in einer Facebook-Gruppe aus und organisieren sich dort.

Einige Gläubiger reichten Deliktvorwürfe ein. Solche Forderungen aus unerlaubter Handlung genießen im Insolvenzrecht eine Sonderstellung: Sie erlauben eine spätere Vollstreckung, falls der Schuldner wieder zu Vermögen kommt. Eine Restschuldbefreiung würde sie nicht erfassen.

Für die meisten Betroffenen bleibt die Lage dennoch bitter. Im Insolvenzverfahren verteilt der Verwalter vorhandenes Vermögen anteilig an alle Gläubiger, nachdem er zuvor die Verfahrenskosten gedeckt hat. Ist wenig Masse vorhanden, bleibt für die einzelnen Forderungen kaum etwas übrig. Bei einer erwarteten Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich erhalten Kunden, die Tausende Euro angezahlt haben, nur einen kleinen Teil davon zurück.

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