Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken wurde am 8. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Aurum Cor GmbH Edelmetallhandelshaus eröffnet. Sandra Reich, Rechtsanwältin, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Unternehmensführung zu überwachen. Bereits 2024 hatte das Unternehmen seine Liquidation beschlossen.
Die Aurum Cor GmbH, die 2017 aus der Aurum Plus GmbH hervorging, bot ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten des Edelmetallinvestments an. Neben der Option, Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin direkt zu kaufen, standen insbesondere sogenannte Edelmetallsparpläne im Fokus. Kunden konnten hierbei durch monatliche Zahlungen Anteile an Edelmetallen erwerben, die in speziellen Depots verwahrt wurden. Tarife wie „Optimum Au/Ag“ oder „ChristAllin“ ermöglichten eine individuelle Anpassung von Raten und Stückelung.
Die Insolvenz wirft für Anleger jedoch erhebliche Fragen auf. Besonders betroffen sind diejenigen, die auf eine sichere Verwahrung und Insolvenzfestigkeit ihrer Investitionen vertraut hatten. Erste Schritte für Betroffene beinhalten die Prüfung von Herausgabe- oder Aussonderungsansprüchen, sofern Edelmetalle noch vorhanden sind. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder verantwortliche Personen könnten eine wichtige Rolle spielen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Herausforderungen sind Anleger durch die hohe Volatilität der Edelmetallpreise gefährdet. Wenn ein Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig wird, können erhebliche Verluste entstehen. Nicht selten erschweren versteckte Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Lagerkosten oder hohe Provisionen eine Rückgewinnung des investierten Kapitals. Solche „Weichkosten“ führten schon in der Vergangenheit zu Kritik an vergleichbaren Anlageangeboten.
Die Hintergründe der Insolvenz sind umso brisanter, da die ehemaligen Geschäftsführer der Vorgängergesellschaft, Detlef Tilgenkamp und Thomas Kulla, bereits in einem anderen Fall wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt wurden. Diese Vorfälle werfen ein fragwürdiges Licht auf die Unternehmensführung und verstärken die Unsicherheit bei Anlegern.
Ein weiterer Schritt im Insolvenzverfahren ist die Anmeldung von Forderungen, die erst nach der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens möglich wird. Anleger sollten nicht nur vertragliche Ansprüche, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen prüfen. Es ist ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Anspruch zu nehmen, um Verluste zu minimieren und Ansprüche durchzusetzen.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, doch Klarheit und Transparenz im Umgang mit den betroffenen Investitionen sind dringend erforderlich. Anleger sollten alle verfügbaren Optionen nutzen, um ihre Interessen zu wahren.