Mi 4. Dez. 2024

Die APK AG hat beim Amtsgericht Halle ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt, welchem das Gericht am 29. Mai 2024 stattgegeben hat. Dadurch wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Ein längerer Streit zwischen den Bestandsinvestoren über die zukünftige Ausrichtung und Finanzierung der APK AG sowie die Weiterentwicklung der Newcycling-Technologie führte dazu, dass wesentliche Finanzierungsentscheidungen blockiert wurden. Infolgedessen verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der APK AG, und geplante Erweiterungen konnten nicht umgesetzt werden.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Angesichts der drohenden, jedoch noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit entschied sich der Vorstand der APK AG für die Eigenverwaltung. Ziel ist es, die Situation und die Pläne der APK AG unter insolvenzrechtlichen Vorgaben voranzutreiben. Vorrangige Ziele sind der Erhalt des Unternehmens in Merseburg und der Bau weiterer Anlagen für das Newcycling von Verpackungsabfällen.

Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt der Vorstand der APK AG weiterhin handlungsfähig und weisungsberechtigt. Während der anstehenden Umstrukturierung und der Suche nach neuen Investoren wird der Vorstand von den sanierungserfahrenen Anwälten Dr. Georg Bernsau und Nadja Raiß von der Wirtschaftskanzlei K&L Gates unterstützt. „In den nächsten Wochen werden wir Gespräche mit allen wichtigen Beteiligten und interessierten Investoren führen, um alle Möglichkeiten zur Fortführung der APK AG und des Newcyclings in Merseburg zu nutzen“, erklärt Dr. Georg Bernsau, der zum Generalbevollmächtigten und Mitglied der Geschäftsführung der APK AG ernannt wurde.

Unterstützung durch Sachwalter

Zur Unterstützung der Geschäftsführung und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Amtsgericht Halle den erfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb in Merseburg wird auch während des Eigenverwaltungsverfahrens ohne Einschränkung fortgesetzt. Die Mitarbeiter der APK AG wurden am 27. Mai bei einer Informationsveranstaltung über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert. Ihre Löhne und Gehälter werden für die nächsten drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Der Vorstand und das Sanierungsteam sind überzeugt, dass die innovative Technologie der APK AG es ermöglichen wird, das Sanierungsverfahren rasch abzuschließen und mit neuen Investoren den Expansions- und Wachstumskurs wieder aufzunehmen.

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