Die Saison 2027 findet nicht statt. Nach fünf ausgefallenen Vorstellungen und einem ungelösten Streit mit der Versicherung haben die Betreiber der Karl-May-Festspiele im oberschwäbischen Burgrieden Insolvenz angemeldet. Den Antrag stellten sie am 25. Oktober 2026.

Ausfälle reißen Lücke in die Kasse

In der zurückliegenden Spielzeit kamen rund 22.000 Besucher auf die Freilichtbühne. Doch das Wetter zwang die Veranstalter, fünf Aufführungen abzusagen. Damit fehlten Ticketeinnahmen, die fest eingeplant waren.

Die Betreiber wollten die Verluste über eine Versicherung auffangen. Diese zahlte bislang jedoch nichts. Beide Seiten streiten darüber, ob der Versicherer für die Ausfälle einstehen muss. Das Ergebnis lässt sich nur juristisch klären, und das dauert.

Geschäftsführerin Claudia Huitz sieht die Verantwortung nicht bei den Festspielen selbst. Aus ihrer Sicht ließen sich die finanziellen Engpässe nicht mehr rechtzeitig beseitigen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war damit der letzte Ausweg.

Saison 2027 gestrichen

Die Folgen reichen weit über die laufende Bilanz hinaus. Für 2027 hatten die Veranstalter das Stück Old Shatterhand vorgesehen. Ein Hauptdarsteller stand bereits fest, und das Plakat war fertig. Die Arbeiten an Bühnenbild und Inszenierung liefen noch. Nun ruhen alle Vorbereitungen.

Ungewiss ist auch, was aus Festen und Festivals wird, die für 2027 und 2028 schon geplant waren. Gleiches gilt für rund 70 Mitwirkende, deren Zukunft bei den Festspielen derzeit offen ist.

Eine Betreibergesellschaft nannte das Unternehmen nicht, auch die Rechtsform ist unbekannt. Die Festspiele gibt es seit 2014, jedes Jahr zeigen sie auf der Freilichtbühne Aufführungen nach Romanen von Karl May. Sie haben nichts mit den bekannten Karl-May-Festivals in Bad Segeberg, Elspe oder Radebeul zu tun.

Offene Fragen für Gäste und Gläubiger

Welche Art von Verfahren läuft, ist bislang nicht bekannt. Auch einen Insolvenzverwalter hat das Gericht noch nicht bestimmt. Diese Person übernimmt in der Regel die Kontrolle über das Vermögen, prüft die finanzielle Lage und führt Gespräche mit Gläubigern. Sie entscheidet auch, ob und in welcher Form ein Betrieb weiterlaufen kann.

Für Besucher bleibt vorerst unklar, was mit Gutscheinen und bestehenden Buchungen geschieht. Die Festspiele kündigen an, nach der Einsetzung des Insolvenzverwalters darüber zu informieren. Wer Tickets oder Gutscheine besitzt, muss daher abwarten.

Ob die Freilichtbühne dauerhaft erhalten bleibt, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Eine Prognose wagen die Verantwortlichen nicht. Zunächst muss das Gericht den Verwalter berufen, der dann die Zahlen sichtet. Von seiner Bewertung hängt es ab, ob es nach der Absage von 2027 überhaupt eine Fortsetzung gibt.

Unsere laufend aktualisierte Übersicht zu weiteren Unternehmensinsolvenzen im DACH Raum finden Sie hier: Aktuelle Insolvenzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert