Mehr als 120 Jahre nach ihrer Gründung steckt die Karlsruher Bäckereikette Rudolf Neff GmbH in einer schweren Krise. Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Karlsruhe ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt, dem das Gericht am 24. Februar 2026 stattgab. Als vorläufiger Sachwalter wurde Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun eingesetzt.
Das seit 1904 in Familienbesitz befindliche Unternehmen betreibt 19 Filialen in Karlsruhe und der umliegenden Region. Der laufende Betrieb ist nach Unternehmensangaben nicht beeinträchtigt: Produktion, Belieferung und Verkauf laufen an allen Standorten normal weiter. Die Gehälter der rund 200 Beschäftigten sind durch Insolvenzgeld für den Zeitraum Februar bis April 2026 abgesichert. Anschließend soll die Lohnzahlung wieder aus eigenen Mitteln erfolgen. Auch die Finanzierung der kommenden Monate gilt demnach als gesichert.
Für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts sowie die operative Fortführung des Betriebs zeichnen die Restrukturierungsexperten Jens Lieser und Alfred Kraus verantwortlich. Die Belegschaft wurde auf einer Betriebsversammlung über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informiert. Ziel des Verfahrens ist eine dauerhafte Sanierung und der langfristige Erhalt des Unternehmens.
Als Hauptursachen der Krise nennt die Geschäftsführung massive Kostensteigerungen infolge des Ukrainekriegs. Die Energiepreise seien um bis zu 500 Prozent gestiegen, hinzu kämen deutlich teurere Rohstoffe wie Mehl. Diese Mehrkosten ließen sich kaum auf die Kunden abwälzen, da höhere Verkaufspreise zu spürbaren Umsatzrückgängen geführt hätten.
Verschärft wird die Lage durch strukturelle Probleme im Bäckerhandwerk: Fachkräftemangel, körperlich belastende Arbeitszeiten mit Nacht und Wochenenddiensten sowie gestiegene Mindestlöhne belasten die Branche seit Jahren. Besonders kleine und mittelgroße Betriebe geraten dadurch unter Druck.
Trotz der angespannten Lage zeigt sich die Unternehmensleitung zuversichtlich. Das Gericht hat das vorgelegte Eigenverwaltungskonzept befürwortet. Mit den Mitteln des Insolvenzrechts soll nun ein Neustart gelingen.