Do. 5. März. 2026

Die IMMAC Holding AG, ein auf Gesundheits- und Pflegeimmobilien spezialisiertes Investmentunternehmen, hat beim zuständigen Gericht Ende Oktober 2025 den Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung gestellt.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Restrukturierungsexperten Dr. Rainer Eckert und Andreas Romey (Eckert Rechtsanwälte) zu Generalbevollmächtigten bestellt. Zeitgleich bestellte das Gericht Stefan Denkhaus (BRL-Kanzlei) als vorläufigen Sachwalter. Das Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die Holdinggesellschaft und nicht auf die operativen Tochterunternehmen

Hintergrund dieses Schritts sind laut Unternehmensangaben lang anhaltende Belastungen durch ein schwieriges Marktumfeld: Die Corona-Pandemie, eine ausgeprägte Zinswende, hohe Bau- und Betriebskosten sowie eine deutlich schwächere Nachfrage im Kapitalanlagebereich haben die Liquiditätslage der Gesellschaft stark beansprucht.

Der laufende Geschäftsbetrieb der IMMAC Holding AG ist nach Unternehmensangaben bis mindestens April 2026 sichergestellt. Parallel soll ein Sanierungs- bzw. Insolvenzplan entwickelt werden, mit dem Ziel einer geordneten Fortführung und einer besseren Befriedigung der Gläubiger im Vergleich zu einer Liquidation.

Mit dieser Maßnahme zeigt das Unternehmen, dass es eine Lösung zur Stabilisierung der Finanzsituation anstrebt – der Erfolg hängt jedoch wesentlich davon ab, inwieweit die Restrukturierung greift und Vertrauen bei Investoren sowie Kapitalgebern wiederhergestellt werden kann.

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