Trotz vorheriger Anzeichen einer Rettung Ende des vergangenen Jahres hat der Aufsichtsrat des börsennotierten Bauunternehmens Helma Eigenheimbau nun überraschend einen Insolvenzantrag eingereicht.
Die offizielle Unternehmenswebsite präsentiert Helma Eigenheimbau weiterhin als einen der führenden deutschen Baudienstleister mit einem Full-Service-Angebot, der sich auf die Entwicklung, Planung, den Verkauf und die Bauregie von individuell geplanten Einfamilienhäusern konzentriert. Seit der Gründung im Jahr 1980 wurden mehr als 10.000 Wohn- und Ferienimmobilien an zufriedene Kunden übergeben, und jährlich sollten etwa 1.000 weitere hinzukommen.
Jedoch ist die Zukunft des Unternehmens nun in Frage gestellt. Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat der Aufsichtsrat der Helma Eigenheimbau AG beim Amtsgericht Gifhorn einen Insolvenzantrag eingereicht. Manuel Sack, Partner der Kanzlei Brinkmann & Partner, wurde vom Gericht als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt und äußerte sich dazu, dass er sich nun mit der Struktur des Unternehmens vertraut macht, um die anstehenden Aufgaben besser einschätzen zu können.
Es war bereits bekannt, dass das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt, aber laut einer Mitteilung des Unternehmens vom 18. Dezember 2023 schien zunächst eine Lösung außerhalb der Insolvenz möglich zu sein. Es wurde eine finale Einigung über eine Sanierungsvereinbarung erzielt, die das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) nutzen sollte. Dabei sollten Darlehens- und Tilgungsstrukturen für bestehende Schuldscheindarlehen und Kreditlinien angepasst werden. Die Gründe für den plötzlichen Insolvenzantrag und die Entscheidung des Aufsichtsrats anstelle des Vorstands bleiben vorerst unklar.
Laut Unternehmensangaben erwirtschaftete der Helma-Konzern im ersten Halbjahr 2023 einen Umsatz von 125,7 Millionen Euro, deutlich weniger als die 169,2 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen einen Verlust (Ebit) von 23,6 Millionen Euro. Im Halbjahresbericht wurde auf das Refinanzierungsrisiko hingewiesen, und es wurde betont, dass bei einem Scheitern der Refinanzierung ein Risiko bestehe, das der Vorstand als bestandsgefährdend einstuft. Die weiteren Entwicklungen im Insolvenzverfahren bleiben daher ungewiss.
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