So. 8. Feb.. 2026

Der fränkische Musikinstrumentenbauer Karl Höfner steht vor einer ungewissen Zukunft. Für das Unternehmen mit Sitz in Baiersdorf wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das zuständige Amtsgericht bestellte eine vorläufige Insolvenzverwaltung, um den laufenden Betrieb zu sichern und Perspektiven für die kommenden Monate zu prüfen.

Höfner blickt auf eine mehr als hundertjährige Firmengeschichte zurück. Seit der Gründung im Jahr 1887 hat sich der Betrieb vom klassischen Geigenbau zu einem international bekannten Hersteller von Streich- und Zupfinstrumenten entwickelt. Weltweite Berühmtheit erlangte das Unternehmen durch einen speziellen E-Bass mit violinartiger Form, der in den 1960er-Jahren zum Markenzeichen einer der einflussreichsten Rockbands aller Zeiten wurde. Dieses Instrument prägte den Klang einer ganzen Musikgeneration und machte den Namen Höfner international bekannt.

Heute reicht das Sortiment deutlich weiter. Neben E-Bässen fertigt das Unternehmen unter anderem Geigen, Celli, Kontrabässe, Gitarren sowie passendes Zubehör. Trotz dieser breiten Aufstellung geriet die wirtschaftliche Lage zuletzt zunehmend unter Druck. Eine rückläufige Nachfrage und schwieriger werdende Rahmenbedingungen im Auslandsgeschäft belasteten die Auftragslage spürbar. Rund zwei Drittel des Umsatzes wurden zuletzt im Export erzielt.

Von der Insolvenz sind 54 Mitarbeiter betroffen. Für sie bedeutet die aktuelle Situation vor allem Unsicherheit. Kurzfristig sind die Löhne jedoch abgesichert, da das Insolvenzgeld greift. Parallel dazu wird intensiv daran gearbeitet, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine tragfähige Lösung zu entwickeln.

Der eingesetzte Insolvenzverwalter prüft derzeit verschiedene Sanierungsoptionen. Ziel ist es, den Standort zu erhalten und neue Investoren für die traditionsreiche Marke zu gewinnen. Auch die Geschäftsführung setzt auf einen starken Partner, um das Unternehmen neu auszurichten und langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob dieser Neustart gelingt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

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