Nach längeren Restrukturierungsversuchen hat die Huber Automotive AG beim Amtsgericht Göppingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Unternehmen kündigt an, den Geschäftsbetrieb zunächst weiterzuführen. Über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters entscheidet das Gericht.

Bereits im vergangenen Jahr waren Teile der Finanzierung neu geordnet worden: Eine Unternehmensanleihe wurde mit Zustimmung der Gläubiger bis April 2027 verlängert. Das zu dem Zeitpunkt noch offene Volumen lag bei rund 20,5 Millionen Euro. In diesem Jahr gaben die Anleihegläubiger weitere Zugeständnisse, unter anderem einen teilweisen Verzicht auf Rückzahlungsansprüche von etwa 50 Prozent sowie den Verzicht auf anteilige Zinsansprüche.

Darüber hinaus wurden Vereinbarungen zur Endfälligkeit bestimmter Zinsen getroffen und mögliche Kündigungsrechte gegenüber der Emittentin zurückgenommen. Bis in den Mai hinein liefen intensive Verhandlungen zur Entlastung der Bilanz. Trotz dieser Maßnahmen reichte das Management nun den Insolvenzantrag ein, da die Liquiditätslage offenbar nicht nachhaltig stabilisiert werden konnte.

Ziel des formellen Schritts ist es, die laufenden Aktivitäten zu sichern und parallel Sanierungsoptionen zu prüfen. Das weitere Vorgehen hängt vom Verlauf des Verfahrens und den Entscheidungen des Gerichts ab. Kurz gefasst: Nach umfassenden Restrukturierungsbemühungen und einem großen Schuldenschnitt sucht die Huber Automotive AG jetzt über das Insolvenzverfahren einen Weg zur Fortführung und Neuausrichtung.

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