Mi. 22. Jan.. 2025

Die in Rheinland-Pfalz ansässige Elektroauto-Marke Elaris steht vor erheblichen finanziellen Problemen. Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit sind alle geschäftlichen Entscheidungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Andreas Hendriock, möglich.

Diese Einschränkung betrifft auch Gründer und Vorstand Lars Stevenson, der als Hauptaktionär der Aktiengesellschaft bislang die zentrale Figur des Unternehmens war. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung hätte er weiterhin Einfluss behalten, doch diese Möglichkeit entfiel. Wie das Portal „anwalt.de“ berichtet, weist die Anordnung auf „erhebliche finanzielle Schwierigkeiten“ hin. Für bestehende Aktionäre ist die Lage besonders riskant, da diese im Insolvenzverfahren meist nur nachrangig berücksichtigt werden.

Das Geschäftsmodell von Elaris basiert auf dem Import von Elektroautos aus China, die in Europa unter eigenem Namen vertrieben werden. Bekannte Modelle sind unter anderem das E-SUV Elaris Beo und ein elektrischer Kleinwagen. Obwohl das Unternehmen sein Portfolio in den letzten Jahren erweitert hat – etwa um einen Elektro-Transporter, ein Kompaktmodell und eine Mittelklasse-Limousine – scheint die Strategie nicht aufgegangen zu sein.

Offizielle Absatzzahlen hat Elaris selten veröffentlicht. 2023 hieß es, dass das Unternehmen insgesamt 2.900 Fahrzeuge verkauft habe, von denen lediglich 600 ausgeliefert wurden. Neuere Zahlen bleiben aus, doch die geringe Nachfrage dürfte zur aktuellen finanziellen Schieflage beigetragen haben.

Probleme im Geschäftsverlauf sind nicht neu. Bereits 2021 kam es zu einem Konflikt mit einem Mitbewerber, der dasselbe Modell unter anderem Namen in Österreich vertreiben wollte. Damals entschied ein Gericht zugunsten von Elaris. Trotz solcher Einzelfortschritte hat die Marke es offenbar nicht geschafft, sich langfristig am Markt zu behaupten.

Mit der nun eingeleiteten vorläufigen Insolvenz stellt sich die Frage, ob Elaris in irgendeiner Form gerettet werden kann oder ob die Abwicklung unvermeidbar ist. Für Aktionäre und Gläubiger bleibt die Situation ungewiss, während die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens in den Händen des Insolvenzverwalters liegt.

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